Der Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Im Laufe des Tagesordnungspunkts (TOP 2) wurde das Prüfergebnis des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021, welches durch den Rechnungsprüfungsausschuss erbracht wurde, vorgestellt. Gleichzeitig wurden dem Ortsbürgermeister, dessen Beigeordneten sowie dem Verbandsgemeindebürgermeister und gleichfalls dessen Beigeordneten Entlastung erteilt. Anschließend setzten die Gemeindevertreter unter TOP 3 den Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2023 in Kraft (TOP 3). Ebenfalls lag der Gemeinde der Entwurf der Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 vor. Nach eingehender Beratung des Zahlenwerkes mit den einzelnen Einnahme- und Ausgabepositionen wurde das Budget wie im Beschlussvorschlag vorgesehen beschlossen (TOP 4). Nachdem die Gemeinderäte der Ortsgemeinden Holzappel und Langenscheid sich in ihren Sitzungen am 04. bzw. 08.07.2022 grundsätzlich für die Realisierung eines gemarkungsübergreifenden Solarparks nordöstlich der Ortslage Holzappel ausgesprochen haben, hat der Vorhabenträger mittlerweile bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises einen Antrag auf eine sogenannte vereinfachte raumordnerische Überprüfung gemäß § 18 Landesplanungsgesetz (LPlG) gestellt. Diese raumordnerische Prüfung ist das erste der für die Baurechtschaffung erforderlichen Planverfahren; bei einem positiven Ergebnis schließen sich die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes an. Auf dieser Grundlage kann dann letztlich eine Baugenehmigung für den Solarpark beantragt und erteilt werden. Im Rahmen des oben genannten Verfahrens erbat nun die Kreisverwaltung eine Stellungnahme der umliegenden Ortsgemeinden, worauf sich Geilnau in der heutigen Sitzung positiv zur Errichtung der Freiflächenanlage äußerte und keine Bedenken geltend macht (TOP 5). Im Zusammenhang mit Friedhofsangelegenheiten wurde unter TOP 6 über das zeitnahe Abräumen der Grabfelder III und IV entschieden. Gleichzeitig wurde die Verbandsgemeindeverwaltung aufgefordert, die Nutzungsberechtigten der entsprechenden Grabstätten über die Räumung zu informieren. Ebenfalls in Sachen Friedhof wurde unter TOP 7 die Innenrenovierung der Leichenhalle gemäß einem hierfür vorliegenden Angebot vergeben. Zum Ende der Sitzung erfolgten die Mitteilungen des Ortsbürgermeisters sowie die Anfragen und Anträge der Ratsmitglieder. Der Aufruf eines nicht-öffentlichen Teils in dieser Sitzung war entbehrlich.
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