Herr Konrad Schuler, 2. Beigeordneter der Verbandsgemeinde Diez als Vorsitzender, begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Während des Tagesordnungspunkts (TOP 2) empfahl der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt dem Verbandsgemeinderat, die Klimaziele des Landes Rheinland-Pfalz anzuerkennen sowie die Bemühungen für den Klimaschutz und die Anpassung, die der schon eingesetzte Klimawandel fordert, in seinem Handeln konsequent umzusetzen. Ausdruck dieser Bemühungen ist der Beitritt der Verbandsgemeinde Diez zu dem von Rheinland-Pfalz ausgerufenen Klimapakt, mit dem das Land unter anderem sein im geltenden Koalitionsvertrag festgeschriebenes Ziel erreichen will, ab 2040 klimaneutral zu sein. Der Kommunale Klimapakt besteht im Kern aus einem gegenseitigen Leistungsversprechen: Die beitretenden Gebietskörperschaften forcieren ihr Engagement im Klimaschutz und bei der Anpassung an die Klimawandelfolgen und bekennen sich zu den Klimaschutzzielen des Landes. Im Gegenzug fördert und begleitet die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen mit konkreten und passgenauen Angeboten und Leistungen. Der Kommunale Klimapakt wurde zunächst für die Jahre 2023 und 2024 vereinbart, ist aber auf Dauer angelegt und soll 2024 für die Folgejahre mit allen Beteiligten fortgeschrieben werden. Wobei die Verbandsgemeinde Diez bereits eine Reihe von Maßnahmen zum Klimaschutz bzw. zur Klimawandelanpassung vorgenommen oder zumindest eingeleitet hat. Hervorzuheben sind hier unter anderem Energieeffizienzmaßnahmen mit der energetischen Sanierung von Gebäuden, die Umstellung des Verwaltungsfuhrparks auf Hybridfahrzeuge und nicht zuletzt die Schaffung eines Klimaschutzmanagements. Mit dem jetzt beabsichtigten Beitritt zum Kommunalen Klimapakt ist die Selbstverpflichtung verbunden, die Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen über das bisherige Maß hinaus zu verstärken. Hierzu benennt jede Kommune mit ihrem Beitritt bis zu fünf Ziele oder Maßnahmen, die sie zu diesem Zweck zu verfolgen bzw. in Angriff zu nehmen beabsichtigt. Für die Verbandsgemeinde Diez kommen hier im Bereich des Klimaschutzes die vermehrte Nutzung von erneuerbarer Energie, eine Beratungsoffensive für Privathaushalte, die mit eigenen Maßnahmen z. B. an ihren Immobilien Energieeinsparungen u. a. vorantreiben möchten. Außerdem seien hier genannt der Start einer Motivationskampagne für Mitarbeiter der Verwaltung, sich persönlich und in ihrem Tätigkeitsbereich für den Klimaschutz zu engagieren sowie den Aufbau einer verbesserten Ladeinfrastruktur. Bei der Klimawandelfolgeanpassung sind Maßnahmen wie die Begrünung von öffentlichen Gebäuden sowie das Zurückhalten von Niederschlagswasser bei Starkregen oder die Verbreitung allgemeine Informationen zum Händeln von anderen Wetterextremen möglich. Im gleichen Kontext wurde dann unter TOP 3 ein integriertes Klimaschutzkonzept für die Verbandsgemeinde Diez zum Beschluss empfohlen. Angeschlossen daran war die Empfehlung zur Einführung eines Controllings-Konzepts. Für das Vorhaben wurde seinerzeit ein Förderantrag gestellt und diese auch bewilligt. Seit dem August 2021 ist das Klimamanagement personell bei der Verbandsgemeinde besetzt und war bis jetzt mit der Erarbeitung dieses integrierten Klimaschutzkonzepts beschäftigt. In den kommenden Jahren soll die Ausarbeitung als Leitfaden für die Klimaschutzbemühungen innerhalb der Verbandsgemeinde dienen. Fortgeführt hierzu wurde unter TOP 4 dann dem Verbandsgemeinderat empfohlen, das Klimaschutzmanagement als Anschlussvorhaben, inklusive der entsprechenden Personalstellen sowie die Kosten für die Prozessunterstützung für weitere 3 Jahre fortzuführen und zu tragen. In seinem Beschlussvorschlag unter TOP 5 empfahl der Ausschuss für Bauen, Planen- und Umwelt dem Verbandsgemeinderat, dieser möge entscheiden, die Schaffung eines Energiemanagements, zuständig für alle Liegenschaften der Verbandsgemeinde erst zum 01.01.2024 in Betracht zu ziehen. Wodurch es unter anderem möglich ist, die Maßnahme in dem dann regulär laufenden Haushalt abzubilden. Während der Tagesordnungspunkte 6-11 wurden schließlich folgende Auftragsvergaben nach deren vorangegangener Submission oder einer Preisermittlung durch die Bauverwaltung vergeben:
• Die Fliesenarbeiten im Kontext mit dem An- und Umbau des Feuerwehrgerätehauses Steinsberg
• die Lieferung und den Einbau von Innentüren im Kontext mit der Sanierung des Verwaltungsgebäudes
• die Lieferung und den Einbau von Klimasplittgeräten im Kontext mit der Sanierung des Verwaltungsgebäudes
• die Herstellung der Hausanschlüsse für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Birlenbach- Fachingen
• die Dachdeckerarbeiten im Kontext mit dem An- und Umbau des Feuerwehrgerätehauses Eppenrod
• die Vergabe der Architektenleistungen im Kontext mit dem An- und Umbau des Feuerwehrgerätehauses Eppenrod
Anschließend erfolgte unter TOP 12 die Bekanntgabe einer Eilentscheidung. Für die TOP Anträge, Mitteilungen und Anfragen sowie Verschiedenes lag nichts vor. Ebenfalls war der Aufruf eines nicht-öffentlichen Teils in dieser Sitzung entbehrlich.
Herr Konrad Schuler, 2. Beigeordneter der Verbandsgemeinde Diez als Vorsitzender, begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Seiner anschließenden Bitte um Erweiterung der Tagesordnung wurde zugestimmt. Der Verbandsgemeinderat hatte in seiner Sitzung am 15.12.2022 die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr 2023 in der vorgelegten Form beschlossen. Die darin enthaltenen Kredite für den Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke konnten wegen einer kurzfristigen Nachkalkulation mittlerweile aufgrund der auch für die Werke geltenden Gaspreisbremse der Bundesregierung etwas reduziert werden. Daraufhin genehmigte die hiesige Kommunalaufsicht, ansässig bei der Kreisverwaltung, die verringerte Kreditaufnahme und der Verbandsgemeindehaushalt wurde entsprechend angepasst. Im vorliegenden TOP 2 trat der Verbandsgemeinderat der oben beschriebenen Entscheidung des Prüfungsamts des Rhein-Lahn-Kreises per Beschluss bei. Während des TOP 3 erläuterte der neue Kassenleiter, Herr Wenzel, wie die Verbandsgemeindekasse als Einheitskasse, bestehend aus den Ortsgemeinden und der Stadt Diez, zukünftig die interne Verrechnung von Guthaben bzw. Verbindlichkeiten gegenüber den oben genannten Körperschaften handhabt. Der künftig anzuwendende Verrechnungssatz orientiert sich an der Verzinsung des kürzlich durch die Verbandsgemeinde Diez eröffneten Girokontos bei der Bundesbank und zwar im Soll als auch im Haben. In TOP 4 vergab man dann den Auftrag zur Lieferung von Mittagsverpflegung an die Grundschulen der Verbandsgemeinde Diez, der seinerzeit europaweit ausgeschrieben wurde an den einzigen Bieter hierfür. Während der Anträge, Mitteilungen und Anfragen sowie Verschiedenes (TOP 5, 6 und 7) lag nichts vor. Im sich anschließenden nicht-öffentlichen Teil der Sitzung wurde einer befristeten Niederschlagung sowie einer Höhergruppierung zugestimmt. Außerdem erfolgten eine Sachstandsmitteilung zur bereits vergangenen Wahl des 1. Beigeordneten für die Verbandsgemeinde Diez und der Empfehlungsbeschluss zur Festsetzung der Besoldung und der Dienstaufwandsentschädigung für die Bürgermeisterin der VG.
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