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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 13/2024
Balduinstein
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Amtliche Bekanntmachungen

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der zurzeit gültigen Fassung, folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn Kreises in Bad Ems als Aufsichtsbehörde vom 06.03.2024 hiermit bekannt gemacht wird.

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit der Nachtragshaushaltssatzung werden festgesetzt:

§ 2

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 01.01. des Haushaltsjahres 1.774.245,68 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 1.774.748,68 Euro

§ 3

Liquiditätsverbindlichkeiten werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Durchschnittssatz (= Einheitssatz) für einmalige Investitionskosten für die Straßenoberflächenentwässerung für Sammelleistungen ergibt sich aus der Satzung über die Festsetzung der Beitrags- und Gebührensätze für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung der Verbandsgemeinde Diez für das jeweilige Haushaltsjahr.

§ 5

Die übrigen Festsetzungen bleiben unverändert.

Balduinstein, den 27.03.2024
Maria Theresia Schmidt, Ortsbürgermeisterin

Hinweis:

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 28.03.2024 - 09.04.2024 während der Dienststunden und zwar montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Diez, Louise-Seher-Straße 1, 1. OG, Fachbereich 5/Kasse, öffentlich aus.

Maria Theresia Schmidt, Ortsbürgermeisterin