Die Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Ihrer anschließenden Bitte um Anpassung der Tagesordnung - Absetzung eines Punktes und der Aufnahme eines anderen - wurde zugestimmt. Während der in TOP 2 anberaumten Einwohnerfragestunde gab es keine Wortmeldungen. Der in TOP 3 und TOP 4 vorgeschlagenen Stundenerhöhung für die Schulsozialarbeit und der Schulsekretärinnen in den Grundschulen wurde zugestimmt. Auf Vorschlag des Haupt- und Finanzausschusses beschloss man der Rat Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Diez für das Haushaltsjahr 2024 (TOP 5). Anschließend erfolgten Informationen zum Stand der Einheitskasse. In der Einheitskasse werden sowohl die Finanzmittel der Verbandsgemeinde Diez als auch die aller Ortsgemeinden und der Stadt Diez geführt. Zum Ende des Punktes erhielten die Ratsmitglieder eine Übersicht der Banken und Sparkassen, bei denen die Verwaltung die liquiden Mittel der o. g. Kommunen hinterlegt hat (TOP 6). Der TOP 7 beinhaltete auf Empfehlung des HuF der Verbandsgemeinde Diez, die Hauptsatzung im Zusammenhang mit der Aufwandsentschädigung für Feuerwehrangehörige zu ändern. Genauso wurde in TOP 8 in diesem Zusammenhang die Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistung der Feuerwehren der Verbandsgemeinde Diez geändert. Auch auf Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses wurde in TOP 9 bestimmt, dass die Verbandsgemeinde Diez ab dem 01.01.2025 Mitglied des Feuerwehrdienstleistungszentrums wird. In TOP 10 bekannte sich der Verbandsgemeinderat zu der Absicht, die Liegenschaften der VG bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu gestalten. Das Hauptaugenmerk liegt hier bei folgenden Gebäuden: der Karl-von-Ibell-Schule (inkl. aller Schulgebäude in der Dielstraße und im Wilhelm-von-Nassau-Park sowie der Turnhalle), der Pestalozzischule, der Grundschule Birlenbach, der Esterauschule Holzappel (inkl. aller Schulgebäude sowie der Turnhalle), der Esterauhalle in Holzappel, der Zentralen Sportanlage Diez, der Sporthalle Altendiez sowie dem Freibad Birlenbach. Die Gebäude wurden mittlerweile durch zwei Energieberater nach DIN V 180599 bzw. DIN EN 16247 beurteilt und ein entsprechendes Konzept als Fahrplan für die angedachten Sanierungsmaßnahmen vorgelegt. In den Jahren 2024 und 2025 sollen mit den bereits während des Punktes zu Haushaltssatzung und Haushaltsplan genannten und von der VG erwarteten KIPKI-Mitteln die Arbeiten angegangen werden. In dem hierzu ergangenen Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden Mittel in die Haushalte der beiden kommenden Jahre aufzunehmen, die KIPKI-Mittel mit den zu kombinierenden Fördermitteln des Bundes für effiziente Gebäude (BEG) zu beantragen und die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen zu beginnen. Zur Realisierung der Interimslösung in Bezug auf die Erweiterung der Pestalozzischule mit zwei Klassenräumen bewilligte der Rat die entsprechenden Mittel und beauftragte die Verwaltung mit der budgetrechtlichen Umsetzung. Zu den aufzustellenden Containern auf dem Schulhof in der Nähe der Brückenstraße wurde zur Kompensierung der wegfallenden Fläche für die Schülerinnen und Schüler im nordöstlichen Bereich des Schulgeländes eine Teilfläche erworben (TOP 11) Anschließend erfolgte auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die Auftragsvergabe zum Erwerb eines Tragkraftspritzenfahrzeuges mit Wassertank (TSF-W); das Fahrzeug verfügt außerdem über ein Notstromaggregat, mit dem man auch die für den Kreis vorgesehene Nottankstelle im Bereich von Diez bei einem Blackout des Stromnetzes betreiben kann (TOP 12). Ebenfalls wurde unter TOP 13 in Form einer Tischvorlage das Ausschreibungsergebnis zur Lieferung und Montage einer Fotovoltaikanlage für das Dach der Verwaltung den Ratsmitgliedern zur Kenntnis gegeben. In der sich anschließenden Beschlussfassung hierzu vergab der Rat einen entsprechenden Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter. Die Anlage wird maximal 100 KW leisten und mit einem Stromspeicher ausgestattet sein. Überschüssige Energie, die nicht selbst von der Verwaltung verbraucht wird, wird ins öffentliche Netz eingespeist werden. Im Kontext mit dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Cramberg wurde dem Rat zur Kenntnis gegeben, dass der ursprüngliche Bieter für den Auftrag zur Ausführung der Rohbauarbeiten nicht als leistungsfähig genug angesehen wird. Weshalb die Verwaltung den Auftrag an den zweitgünstigsten Bieter vergab (TOP 14). Ebenfalls in Verbindung mit dem Neubau des o. g. Gerätehauses wurden unter TOP 15 die Stahlbauarbeiten und unter TOP 16 die Arbeiten zur Installation der Elektrik und schließlich unter TOP 17 die Installation der Heizung vergeben. Genauso wurden in den TOP 18-20 weitere Aufträge im Kontext mit dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses Birlenbach-Fachingen vergeben. Aufgrund der Tatsache, dass die Gasliefervereinbarungen für die verbandsgemeindeeigenen Liegenschaften wie für die Sportstätten, Schulen und Feuerwehren sowie für das Freibad Birlenbach auslaufen, vergab man in TOP 21 die Verträge neu und ermächtigte den Ersten Beigeordneten, die Abschlüsse nach deren Ausfertigung zu unterzeichnen. Nachdem die Hochwasserschutzkonzepte für die einzelnen Gemeinden in 2021 fertiggestellt worden waren, möchte die Verbandsgemeinde Diez den Kelterbaumbach in Hambach renaturieren, und so vergab der Rat in TOP 22 die Planleistungen an ein entsprechendes Ingenieurbüro. Bei dem Bachlauf handelt es sich um ein Gewässer III. Ordnung, weshalb die Verantwortung für die Maßnahme bei der VG liegt. Auf Grundlage der Beschlussempfehlung des Werkausschusses legte der Rat in TOP 23 die Investitionsprogramme und die Wirtschaftspläne für die Betriebszweige „Wasserversorgung“ und „Abwasserbeseitigung“ sowie die Werte für das Preisblatt “Wasser“ fest. Genauso wurde auf Empfehlung des oben genannten Ausschusses die Satzung über die Festsetzung der Beitrags- und Gebührensätze für die öffentlichen Abwasserbeseitigungs-einrichtungen bestätigt. Ebenso verhielt es sich zum einen mit der in Kraftsetzung der Satzung über die Festsetzung der Beitrags- und Gebührensätze für die öffentlichen Abwasserbeseitigungs-einrichtungen und zum anderen mit der Entgeltsatzung für die Abwasserbeseitigung (TOP 24 und 25). Und unter TOP 26 wurde auch die Beschlussempfehlung des Werkausschusses über die Aufhebung des Kostenspaltungsbeschlusses vom 02.01.1996 durch den Verbandsgemeinderat bestätigt. Dann wurde unter TOP 27 dem Antrag einer Verbandsgemeinderatsfraktion zugestimmt, der vorsieht, das Amtsblatt der Verbandsgemeinde möglichst bis zum 01.01.2025 in ein Mitteilungsblatt umzuwandeln, wobei die Verwaltung gleichzeitig mit der Ausarbeitung neuer Veröffentlichungsrichtlinien beauftragt wurde. Im Zusammenhang mit der entsprechenden Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses stimmte der Verbandsgemeinderat im Kontext mit der Umsetzung einer kommunalen Wärmeplanung für den Bereich der Ortsgemeinden und der Stadt zu, die eigentlich hierfür geltende Selbstverwaltungsaufgabe gemäß § 67 Abs. 5 GemO auf die Verbandsgemeinde Diez zu übertragen (TOP 28). Dem Antrag unter TOP 29, in den kommenden Legislaturen separate Sitzung für den Erlass der Haushalte sowie der Wirtschaftspläne für die Verbandsgemeindewerke abzuhalten, wurde zugestimmt. In ihren Mitteilungen ging Bürgermeisterin Busch darauf ein, dass man nach der Kommunalwahl beabsichtigt, einen „Tag der offenen Tür“ zu veranstalten, um den neu gewählten Ortsbürgermeister/innen und Ratsmitgliedern ein Kennenlernen der Verwaltung zu ermöglichen. Im sich anschließenden nicht-öffentlichen Teil der Sitzung wurde über eine Vertragsangelegenheit entschieden.
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