Bürgermeisterin Busch begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Nach der Gemeindeordnung muss ein Vorsitzender für den Rechnungsprüfungsausschuss gewählt werden. So bat die Vorsitzende um Wahlvorschläge für die Position. Worauf Herr Ulrich Strutt als Vorsitzender und Herr Dennis Lenau als dessen Stellvertreter vorgeschlagen wurde. Die anschließende Wahl, die per Akklamation erfolgte, bestätigte die beiden Kandidaten einstimmig.
Die Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Während der in Tagesordnungspunkt (TOP 2) anberaumten Einwohnerfragestunde gab es keine Wortmeldungen. Danach informierte man die Ratsmitglieder über den Stand der Einheitskasse, in denen die Finanzmittel der Ortsgemeinden, der Stadt Diez und der Verbandsgemeinde hinterlegt sind. Dazu wurde die Einlagenhöhe auf den Konten der unterschiedlichen Banken genannt (TOP 3). In TOP 4 übertrug man Haushaltsermächtigungen vom Haushaltsjahr 2023 in das von 2024 gemäß § 17 Abs. 1 GemHVO. Danach entschied der Rat über die Höhe der Verbandsgemeindeumlage, welche von den Ortsgemeinden und der Stadt Diez zur Aufgabenerfüllung an die Verwaltung zu zahlen ist (TOP 5). Anschließend beschloss das Gremium die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 in vorgelegter Form (TOP 6). In TOP 7 standen Änderungen beim Vergabeverfahren für Bauleistungen sowie Lieferungen und Leistungen zur Entscheidung an, wobei der Rat der Beschlussempfehlung durch die verschiedenen Ausschüsse folgte und entschied, dass zukünftig vor der Einleitung eines Vergabeverfahrens durch die zentrale Vergabestelle über die Art und den Umfang des Auftrags im Rat oder in den jeweils zuständigen Ausschüssen entschieden wird, sodass anschließend das Submissionsverfahren durchgeführt werden kann und nach Eingang und Prüfung der Angebote die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter durch die Bürgermeisterin oder deren Vertreter erfolgt. Darauffolgend änderte das Plenum die für die Verbandsgemeinde geltende Hauptsatzung in verschiedenen Punkten (TOP 8). Die Verbandsgemeinde Diez trat zum 01.01.2025 dem Zweckverband „Gemeinsame Feuerwehrwerkstatt„ bei und erkannte somit die Verbandsordnung an. Aufgrund steuerrechtlicher Aspekte ist es nun notwendig, diese zu ändern bzw. anzupassen und so erging in TOP 9 auf Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die Entscheidung an den Verbandsgemeinderat, die geänderte Zweckverbandsordnung zu beschließen. Die Campus Company GmbH, die Stadt Diez und die Verbandsgemeinde Diez sind Gesellschafter der Bildungspark Diez GmbH. Im Zuge der Entflechtung der Campus Company ist beabsichtigt, die Geschäftsanteile der Gesellschaft zu gleichen Teilen an die Stadt Diez und die Verbandsgemeinde Diez zu veräußern, wobei die entsprechenden Beschlüsse zum Ankauf der Anteile bereits in 2019 gefasst wurden. Die Bildungspark GmbH betreibt im Wilhelm-von-Nassau-(Bildungs)Park eine Fachschule für Augenoptik und Optometrie und bietet Unterbringung in mehreren Wohnheimen an. Zudem ist ein Gebäude an die Bundesagentur für Arbeit vermietet. Die Übergabe der Anteile an die Stadt Diez und die Verbandsgemeinde Diez erfolgt mit dem Ziel, die Bildungspark Diez GmbH auch nach dem Ausscheiden der Campus Company GmbH als Hauptgesellschafter wirtschaftlich stabil und zukunftsfähig weiterzuführen. Deshalb folgte der Rat der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses und entschied, den auf die VG entfallenden Geschäftsanteil zu erwerben (TOP 10). Ebenfalls nahm der Rat in TOP 11 die nun verschriftlichte Vereinbarung über die gemeinsame Nutzung des Bauhofgeländes im Bahnhofsweg 7 durch die Stadt Diez und die Verbandsgemeinde an. Während der Tagesordnungspunkte 12-14 gab die Vorsitzende 3 von ihr im Benehmen mit ihren Beigeordneten getroffene Eilentscheidung im Kontext mit dem Schluss von Energielieferverträgen für verbandsgemeindeeigene Liegenschaften bekannt. Genauso teilte sie in TOP 15 zunächst mit, dass das bisherige Amtsblatt zum 01.04.2025 in ein Mitteilungsblatt umgewidmet werden wird. Und bestätigte, dass sie gemäß der Entscheidung vom 11.10.2024 hierzu und nach dem Abschluss eines entsprechenden Vergabeverfahrens einen Vertrag mit dem Verlag Linus-Wittich abgeschlossen hat. In Verbindung mit der bedarfsgerechten Modernisierung der zentralen Sportanlage in Holzappel stimmte der Verbandsgemeinderat den Beschlussempfehlungen der Ausschüsse für Sport-, Jugend-, Soziales und Kultur sowie dem Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt zu und entschied, die Einrichtung mit dem Bau eines Kunstrasenplatzes und der Modernisierung der Leichtathletikanlage sowie der Renovierung und Erweiterung des Bestandsgebäudes mit einem Kabinentrakt zu ertüchtigen (TOP 16). Dann erfolgte unter TOP 17 die Auftragsvergabe für die Herstellung der Außenanlage im Kontext mit dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Cramberg. Seinerzeit hatte die Verbandsgemeinde Diez beschlossen, eine kommunale Wärmeplanung aufzusetzen, um die künftigen Bemühungen zur klimafreundlicheren Wärmeversorgung besser steuern und bewerten zu können. Zu diesem Zweck war ein Förderantrag mit einer Förderquote von 90 % gestellt worden. Parallel ist auf Bundesebene ein Gesetz zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze in Kraft getreten, welches Kommunen verpflichtet, bis zu einer bestimmten Frist Wärmeplanungen für ihren Bereich zu erstellen. Zur Vorbereitung und Umsetzung der Vorgabe ist mittels einer Ausschreibung zeitnah ein geeignetes Planungsbüro zu beauftragen. Weshalb aufgrund des begrenzten Förderzeitraums der Verbandsgemeinderat eine Ermächtigung an die Verwaltung aussprach, um die Beauftragung des notwendigen Fachbüros zügig umzusetzen (TOP 18) Ferner wurde in TOP 19 die 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans beraten und beschlossen. Diese Fortschreibung wurde aufgrund von bereits identifizierten baulichen Entwicklungen und neuen Vorhaben notwendig, die zum Zeitpunkt der ursprünglichen Aufstellung des Plans noch nicht hinreichend konkret waren. So wurden z. B. Anpassungen für mehrere Projekte in der Verbandsgemeinde beschlossen. Dies betraf u. a. Flächen für den Neubau einer Schule als Ersatzbau und für einen Kindergarten sowie für die Erweiterung einer Sportanlage. Genauso finden sich Anpassungen bei Arealen zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen. In TOP 20 beschloss die Versammlung auf Empfehlung des Werkausschusses, die Wirtschaftspläne für den Betriebszweig „Wasserversorgung“ mit Investitionsprogramm und Preisblatt sowie für den Betriebszweig „Abwasserbeseitigung“ in vorgelegter Form. Ebenso beschloss der Rat in TOP 21 die Satzung über die Festsetzung der Beitrags- und Gebührensätze für die öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtungen. Ebenfalls im Kontext mit den Werken bestellte man einen sachverständigen Abschlussprüfer für die Testierung der Jahresabschlüsse 2025-2027 für die Eigenbetriebe. Anträge wurden in TOP 23 keine gestellt. Während der Mitteilungen der Bürgermeisterin und den Anfragen der Ratsmitglieder (TOP 24) wurde in Bezug auf die Planung des Sitzungskalenders für 2025 gebeten, darauf zu achten, Terminüberschneidungen zu vermeiden, damit Mandatsträger mit Doppelfunktion tatsächlich an all ihren Sitzungsterminen teilnehmen können. In dem sich anschließenden nicht-öffentlichen Teil der Sitzung stimmte der Verbandsgemeinderat dem Ankauf eines Grundstücks sowie einer Vertragsverlängerung zu.
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