Nach § 110 Abs. 6, 1. Halbsatz i. V. m. § 61 Abs. 2 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) sind, im Anschluss an die Unterrichtung des Verbandsgemeinderates über das Ergebnis einer überörtlichen Prüfung gemäß § 33 Abs. 1 GemO, die Prüfungsmitteilungen und etwaige Stellungnahmen an sieben Werktagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich auszulegen.
Die Prüfungsmitteilungen sowie Stellungnahmen der Verbandsgemeindeverwaltung Diez liegen zur Einsichtnahme vom 06.04.2023 bis zum 18.04.2023 während der Dienststunden und zwar montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, montags bis mittwochs von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Diez, Louise-Seher-Straße 1, 1. OG, Fachbereich 5/Kasse öffentlich aus.