Amtsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 14/2023
Sonstige Nachrichten - Verbandsgemeinde Diez
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Schutz der Feiertage nach dem Feiertagsgesetz (LFtG)
Das Ordnungsamt informiert:
Nach den Vorschriften des Landesgesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (LFtG) sind am Karfreitag u.a. alle der Unterhaltung dienende öffentliche wie auch sportliche Veranstaltungen verboten.
Von Gründonnerstag, 4:00 Uhr, bis Ostersonntag, 16:00 Uhr, gilt außerdem ein Verbot für öffentliche Tanzveranstaltungen sowie für alle musikalischen Darbietungen, die ein Tanzen veranlassen könnten.
Verbandsgemeinde Diez, 31.03.2022 — In Vertretung
Claudia Schäfer, Erste Beigeordnete