Der Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. In Tagesordnungspunkt (TOP 2) widmeten die Ratsmitglieder alle Gemeindestraßen gemäß § 36 Landesstraßengesetz (LStrG) als öffentliche Verkehrsfläche. Dieser Schritt war notwendig, um die rechtssichere Einführung eines wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags in Gückingen nicht zu gefährden, denn das gewidmet sein der Straßen ist hierfür eine gesetzlich unabdingbare Voraussetzung. Dann erfolgte unter TOP 3 die Neufassung der Straßenbeitragssatzung zur in Kraftsetzung des o. g. wiederkehrenden Beitrags mit einem Gemeindeanteil von 30 %. Hierzu sei erwähnt, dass die Einführung der Ausbaubeitragssatzung wiederkehrender Beitrag - ABS in Rheinland-Pfalz flächendeckend vorgeschrieben ist. Im Kontext mit dem Anbau des Rathauses wurde unter dem TOP 4.1 die Vergabe von Putzarbeiten vorgenommen und unter dem TOP 4.2 beauftragte man eine Fachfirma, die Beleuchtung an der Außenseite des Dorfgemeinschaftshauses mit LED und Bewegungsmelder wegen den Vorschriften des Brandschutzes auszustatten. In TOP 5 verweigerten dann die Gemeindevertreter ihr Einvernehmen zu einem geplanten Bauvorhaben gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB). Für Verschiedenes (TOP 6) lag nichts vor. In den sich anschließenden Mitteilungen des Ortsbürgermeisters und den Anfragen der Ratsmitglieder wurden folgende Sachverhalte behandelt: Den Sachstand zur Erweiterung der Kindertagesstätte mit den jetzt vorliegenden 3 Machbarkeitsstudien, die den 3 Gemeindevorständen und dem Träger der Einrichtung am 28.03.2023 vorgestellt werden; der Waldbegang vom 04.03.2023; der geplante Seniorennachmittag am 24.06.2023 sowie der für den 15.04.2023 geplante Umwelttag; die Anliegerversammlung für den Bereich des „Vorderen Bodens“ wegen der ablehnenden Haltung zur 5. Änderung des Bebauungsplans; die Wahlvorschläge zur Wahl der Schöffen, Hilfsschöffen sowie der Jugendschöffen und der Jugendhilfsschöffen für den Zeitraum 2024-2028. Anfragen lagen keine vor, ebenfalls war der Aufruf eines nicht-öffentlichen Teils in dieser Sitzung entbehrlich.
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