Amtsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 14/2025
Sonstige Nachrichten - Verbandsgemeinde Diez
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
Vorheriger Artikel: Satzung der Ortsgemeinden über die Reinigung der öffentlichen Straßen
Nächster Artikel: Zukunft gestalten: Die Verbandsgemeinde Diez setzt auf Bildung, Nachhaltigkeit und moderne Infrastruktur.
Schutz der Feiertage nach dem Feiertagsgesetz – LFtG -
Nach den Vorschriften des Landesgesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (LFtG) sind am Karfreitag u. a. alle der Unterhaltung dienende öffentliche, wie auch sportliche Veranstaltungen verboten.
Von Gründonnerstag, 4.00 Uhr, bis Ostersonntag, 16.00 Uhr, gilt dieses Verbot auch für öffentliche Tanzveranstaltungen sowie für alle musikalischen Darbietungen, die ein Tanzen veranlassen könnten!
Maren Busch, Bürgermeisterin