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DIEZeitung - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Diez
Ausgabe 14/2026
Geilnau
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​​​​​​​Haushaltssatzung der Gemeinde Geilnau für das Jahr 2026 vom 12.03.2026

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

527.415,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

527.322,00 Euro

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf

93,00 Euro

Kath. Pfarrei St. Marien Lebachder Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

1.888,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

18.149,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

8.540,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

9.609,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-11.497,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0,00 Euro

verzinste Kredite auf

0,00 Euro

zusammen auf

0,00 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0,00 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 112.052,00 Euro.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 216.927,00 Euro.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A auf

345 v. H.

- Grundsteuer B auf

465 v. H.

- Gewerbesteuer auf

380 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

50,00 Euro

- für den zweiten Hund

70,00 Euro

- für jeden weiteren Hund

90,00 Euro

- für den ersten gefährlichen Hund

615,00 Euro

- für jeden weiteren gefährlichen Hund

615,00 Euro

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

Für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses:

Für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses werden folgende Gebühren fällig:

1.

Familienfeiern aller Art (z. B. Geburtstage, Hochzeiten, Jubiläen aller Art, Konfirmationen, Kommunionen)

Bei Benutzung des halben Saales

pauschal pro Tag = 110,00 Euro

Bei Benutzung des ganzen Saales

pauschal pro Tag = 150,00 Euro

2.

Beerdigungskaffee

pauschal pro Tag = 110,00 Euro

Die Nebenkosten sind in der Benutzungsgebühr mit eingeschlossen.

3.

Nutzung durch Vereine:

a) Öffentliche Veranstaltungen mit Wirtschaftsbetrieb

pro Tag = 170,00 Euro

b) Vereinsinterne Veranstaltungen mit Wirtschaftsbetrieb

pro Tag = 110,00 Euro

Die Nebenkosten sind in der Benutzungsgebühr mit eingeschlossen.

Den ortsansässigen Vereinen ist ein Tag im Jahr die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses frei, dafür sind lediglich die Nebenkosten in Höhe von 70,00 Euro zu entrichten.

Mit auswärtigen Benutzern wird eine Sondervereinbarung getroffen.

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 926.229,18 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 940.308,18 Euro und zum 31.12.2026 940.401,18 Euro.

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500,00 Euro überschritten sind.

§ 9 Einzelveranschlagung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 Euro sind einzeln im Teilfinanzhaushalt oder in einer Investitionsübersicht darzustellen, ebenso solche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken.

§ 10 Straßenoberflächenentwässerung

Der Durchschnittssatz (= Einheitssatz) für einmalige Investitionskosten für die Straßenoberflächenentwässerung für Sammelleistungen ergibt sich aus der Satzung über die Festsetzung der Beitrags- und Gebührensätze für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung der Verbandsgemeinde Diez für das jeweilige Haushaltsjahr.

§ 11 Deckungsfähigkeit

Regelungen zu § 15 GemHVO (unechte Deckungsfähigkeit):

In Anwendung des § 15 Abs. 2 GemHVO wird folgender Deckungsvermerk festgelegt:

1.

Mehrerträge innerhalb eines Produktes berechtigen zu Mehraufwendungen in dem selbigen.

2.

Mehrerträge aus Steuern und Zuweisungen berechtigen zur Deckung daraus resultierender Umlageverpflichtungen.

Regelungen zu § 16 GemHVO (echte Deckungsfähigkeit):

1.

Die in § 16 Abs. 1 GemHVO geregelte Deckungsfähigkeit wird nicht eingeschränkt. Das bedeutet, innerhalb eines Teilhaushaltes können uneingeschränkt Minderaufwendungen für Mehraufwendungen verwandt werden.

2.

Nach § 16 Abs. 3 GemHVO werden Einsparungen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten zugunsten von Mehrauszahlungen solcher, sofern sie innerhalb eines Teilhaushaltes entstehen, für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

3.

Nach § 16 Abs. 4 GemHVO werden Ansätze für ordentliche Auszahlungen im Finanzhaushalt zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit für einseitig deckungsfähig erklärt, sofern sie innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes anfallen.

Geilnau, den 12.03.2026
Friedhelm Rücker, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind mit Schreiben vom 09.03.2026 erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Donnerstag, 02.04.2026 bis Mittwoch, 15.04.2026 während der regulären Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, im Rathaus Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez, Zimmer 120 öffentlich aus.

Geilnau, den 12.03.2026
Friedhelm Rücker, Ortsbürgermeister