Gemäß § 5 der Satzung der Jagdgenossenschaft Balduinstein findet am 27.04.2023, um 18.00 Uhr im Rathaus in Balduinstein, Bahnhofstr. 15 die dritte Jagdgenossenschaftsversammlung in 2023 statt.
Hierzu sind alle Jagdgenossinnen und Jagdgenossen eingeladen. Jede Jagdgenossin und jeder Jagdgenosse kann sich aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Hierbei dürfen nicht mehr als drei Vollmachten in einer Person vereinigt werden. Bei Grundstücken, die im Eigentum oder Gesamteigentum mehrer Personen stehen, kann das Stimmrecht nur von einem Eigentümer einheitlich ausgeübt werden. Eigentümer von Grundstücken auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf (§ 6 BJG, befriedete Bezirke), gehören nicht der Jagdgenossenschaft an.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung und Eröffnung |
| 1.a. | Vorstellung der Jagdpachtinteressenten |
| 2. | Feststellung der Zahl der anwesenden Jagdgenossen und der von ihnen vertretenen Flächen |
| 3. | Wahl eines Schriftführers |
| 4. | Bericht des Vorsitzenden |
| 5. | Wahl des Vorstands (§ 6 Ziff. 3 Satzung) |
| 5.a. | Wahl einer Vorsitzenden/eines Vorsitzenden |
| 5.b. | Wahl von zwei Beisitzerinnen/Beisitzern |
| 5.c | Wahl von zwei Vertretern*innen |
| 6. | Beschluss über die Neuverpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Balduinstein durch die Genossenschaftsversammlung. |
| 7. | Wiederherstellung der Vereinbarung vom 05.11.2021 im Punkt Jagdverpachtung (§ 6 Ziff. 8 i.V.m § 11 Abs. 7 LJG). |
| 8. | Feststellung des Verzichtes der Mitglieder auf Auszahlung des Auskehrungsanspruchs für die Jagdjahre 2023/2024 (§ 15 Abs. 3 Satzung, i.V.m § 12 Abs. 2 LJG). |
| 7. | Verschiedenes |