Titel Logo
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 15/2024
Balduinstein
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der zurzeit gültigen Fassung,folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn Kreises in Bad Ems als Aufsichtsbehörde am 27.12.2023 hiermit bekannt gemacht wird.

§ 1

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

wird festgesetzt auf

46.300,00 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Jahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

beläuft sich auf

0,00 Euro.

§ 4

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

a) Grundsteuer

Ä Grundsteuer A

365 v.H.

Ä Grundsteuer B

475v.H.

b) Gewerbesteuer

400 v.H.

c) Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

Ä für den ersten Hund

60 Euro

Ä für den zweiten Hund

90 Euro

Ä für jeden weiteren Hund

120 Euro

Ä für Kampfhunde

600Euro

§ 5

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen und der ab 01.01.2017 neu eingeführten Beherbergungssteuer entsprechend der Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175) in der derzeit gültigen Fassung werden in Verbindung mit den hierzu erlassenen Satzungen wie folgt festgesetzt:

Benutzung des Mehrzweckraumes im Rathaus

a) Familienfeiern und sonstigen Veranstaltungen

60,00 Euro

b) Heizkostenzuschlag

20,00 Euro

c) Beerdigungskaffee

40,00 Euro

Der Steuersatz für die Beherbergungsteuer liegt bei 2,5 % und ist in der Beherbergungsteuersatzung geregelt.

§ 6

§ 7

Liquiditätsverbindlichkeiten werden nicht veranschlagt.

§ 8

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 1.000,00 Euro überschritten sind.

§ 9

Eine Wertgrenze für die Darstellung der Investitionen im Teilfinanzhaushalt wird nicht festgesetzt.

§ 10

Der Durchschnittssatz (= Einheitssatz) für einmalige Investitionskosten für die Straßenoberflächenentwässerung für Sammelleistungen ergibt sich aus der Satzung über die Festsetzung der Beitrags- und Gebührensätze für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung der Verbandsgemeinde Diez für das jeweilige Haushaltsjahr.

§11

Regelungen zu § 15 GemHVO (unechte Deckungsfähigkeit):

In Anwendung des § 15 Abs. 2 GemHVO wird folgender Deckungsvermerk festgelegt:

  1. Mehrerträge innerhalb eines Produktes berechtigen zu Mehraufwendungen in dem selbigen.
  2. Mehrerträge aus Steuern und Zuweisungen berechtigen zur Deckung daraus resultierender Umlageverpflichtungen.

Regelungen zu § 16 GemHVO (echte Deckungsfähigkeit):

  1. Die in § 16 Abs. 1 GemHVO geregelte Deckungsfähigkeit wird nicht eingeschränkt. Das bedeutet, innerhalb eines Teilhaushaltes können uneingeschränkt Minderaufwendungen für Mehraufwendungen verwandt werden.
  2. Nach § 16 Abs. 3 GemHVO werden Einsparungen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten zugunsten von Mehrauszahlungen solcher, sofern sie innerhalb eines Teilhaushaltes entstehen, für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
  3. Nach § 16 Abs. 4 GemHVO werden Ansätze für ordentliche Auszahlungen im Finanzhaushalt zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit für einseitig deckungsfähig erklärt, sofern sie innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes anfallen.
Balduinstein, den 10.04.2024
Maria Theresia Schmidt, Ortsbürgermeisterin

Hinweis:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 11.04.2024 - 19.04.2024 während der Dienststunden und zwar montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Diez, Louise-Seher-Straße 1, 1. OG, Fachbereich 5/Kasse, öffentlich aus.

Maria Theresia Schmidt, Ortsbürgermeisterin