Der Gemeinderat hat aufgrund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der zurzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn Kreises in Bad Ems als Aufsichtsbehörde am 18.12.2023 hiermit bekannt gemacht wird.
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt |
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| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.199.294,00 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.149.799,00 Euro |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 49.495,00 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt |
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| die ordentlichen Einzahlungen auf | 1.142.469,00 Euro |
| die ordentlichen Auszahlungen auf | 1.065.053,00 Euro |
| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 77.416,00 Euro |
| die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0,00 Euro |
| die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0,00 Euro |
| Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 0,00 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 511.350,00 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 734.195,00 Euro |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -222.845,00 Euro |
| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 158.857,00 Euro |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 13.428,00 Euro |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 145.429,00 Euro |
| der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf | 1.812.676,00 Euro |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf | 1.812.676,00 Euro |
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, | |
| wird festgesetzt für verzinste Kredite auf | 145.429,00 Euro |
Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer
| Ä Grundsteuer A | 345 v.H. |
| Ä Grundsteuer B | 465v.H. |
| b) Gewerbesteuer | 400 v.H. |
c) Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
| Ä für den ersten Hund | 70,00 Euro |
| Ä für den zweiten Hund | 70,00 Euro |
| Ä für den dritten und jeden weiteren Hund | 70,00 Euro |
| Ä für Kampfhunde | 600,00 Euro |
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen - Dorfgemeinschaftshaus - nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20.06.1995 (GVbl. S. 175) i.V.m. den hierzu erlassenen Satzungen werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
Für das Dorfgemeinschaftshaus bei
| Benutzung aller Räume | 260,00 Euro |
| Benutzung große und kleine Halle und Gastwirtschaft | 180,00 Euro |
| Benutzung kleine Halle und Gastwirtschaft | 100,00 Euro |
| Benutzung Gastwirtschaft | 60,00 Euro |
| Benutzung Nebenraum (Stuhllager) | 20,00 Euro |
| Benutzung kleiner Saal Obergeschoss links oder rechts | 75,00 Euro |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 01.01. des Haushaltsjahres | 1.053.055,67 Euro |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres | 1.102.550,67 Euro |
Der Höchstbetrag der Liquiditätsverbindlichkeiten nach Nr. 10 der VV zu § 93 GemO beträgt 383.080,19 Euro (siehe Muster 31).
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 600,00 Euro überschritten sind.
Eine Wertgrenze für die Darstellung der Investitionen im Teilfinanzhaushalt wird nicht festgesetzt.
Der Durchschnittssatz (= Einheitssatz) für einmalige Investitionskosten für die Straßenoberflächenentwässerung für Sammelleistungen ergibt sich aus der Satzung über die Festsetzung der Beitrags- und Gebührensätze für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung der Verbandsgemeinde Diez für das jeweilige Haushaltsjahr.
Regelungen zu § 15 GemHVO (unechte Deckungsfähigkeit):
In Anwendung des § 15 Abs. 2 GemHVO wird folgender Deckungsvermerk festgelegt:
Regelungen zu § 16 GemHVO (echte Deckungsfähigkeit):
Hinweis:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 11.04.2024 - 19.04.2024 während der Dienststunden und zwar montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Diez, Louise-Seher-Straße 1, 1. OG, Fachbereich 5/Kasse, öffentlich aus.