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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 15/2025
Forstverband Lahn-Aar
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I. Haushaltssatzung des Forstverbandes Lahn-Aar für das Jahr 2025 vom 26.11.2024

Die Verbandsversammlung hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der zurzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn Kreises in Bad Ems als Aufsichtsbehörde vom 10.03.2025 hiermit bekanntgemacht wird.

§ 1

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  346.829,00 Euro

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf  —  346.829,00 Euro

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag  —  0,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf  —  301.200,00 Euro

die ordentlichen Auszahlungen auf  —  301.200,00 Euro

Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen  —  0,00 Euro

die außerordentlichen Einzahlungen auf  —  0,00 Euro

die außerordentlichen Auszahlungen auf  —  0,00 Euro

Saldo der außerordentlichen Ein-

und Auszahlungen  —  0,00 Euro

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  50.000,00 Euro

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  50.000,00 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit  —  0,00 Euro

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  0,00 Euro

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  0,00 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit  —  0,00 Euro

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf  —  351.200,00 Euro

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf  —  351.200,00 Euro

Veränderung des Finanzmittelbestands

im Haushaltsjahr  —  0,00 Euro

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Umlage des Forstverbandes wir von den Verbandsmitgliedern nach folgenden Schlüssel aufgebracht:

Gem. § 11 Abs. 1 der Satzung nach der reduzierten Holzbodenfläche

Die Ortsgemeinden erstatten an den Forstverband investive Auszahlungen, Personalaufwendungen sowie allgemeine Auszahlungen des Jahres.

§ 6

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500,- Euro überschritten sind.

Diez, den 26.03.2025
Werner Dittmar, Verbandsvorsteher

Hinweis:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09.04.2025 bis 17.04.2025 während der Dienststunden und zwar montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Diez, Louise-Seher-Straße 1, Zimmer 118, öffentlich aus.

Diez, den 26.03.2025
Werner Dittmar, Verbandsvorsteher