Die Vorsitzende eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte fest, das form- und fristgerecht eingeladen wurde. Anschließend wurde Ihrer Bitte um Ergänzung der Tagesordnung stattgegeben. Während der in TOP 2 anberaumten Einwohnerfragestunde wurde von einem Bürger vorgeschlagen, wegen der Eiche „Am Lindengarten“ Kontakt mit einem Baumkünstler aufzunehmen, um aus dem „toten“ Stamm ein Wahrzeichen für Gückingen gestalten zu lassen. Wobei man aus dem Restholz auch noch Möbel gestalten könnte. Danach erließen die Ratsmitglieder die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 in vorgelegter Form (TOP 4). In TOP 5 änderten die Ratsmitglieder die Hauptsatzung der Gemeinde. Genauso entschied man unter TOP 6 über das zukünftige Veröffentlichungsorgan Gückingens, welches sich aufgrund der Umwidmung des bisherigen Amtsblatts der Verbandsgemeinde Diez in ein Mitteilungsblatt mit dem Titel „DIEZeitung“ ändert. Unter den TOP 7 und 8 erteilten die Gemeindevertreter ein Einvernehmen zu einem geplanten Bauvorhaben und versagten ein anderes gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB). In TOP 9 entschied man im Zusammenhang mit der Starkregenvorsorge im Bereich des Taunusblicks über die Durchführung einer Maßnahme zur Entwässerung eines dortigen Wirtschaftswegs mit der Herstellung einer Rinne mit Regeneinlauf, wobei die Ortsbürgermeisterin mit der Klärung einer Förderung beauftragt wurde. Der TOP 10 umfasste die Auftragsvergabe zur Beseitigung eines schon etwas länger zurückliegenden Wasserschadens im Stuhl- und Sportgerätelager der Königsteinhalle. Der TOP „Verschiedenes“ (11) beinhaltete u. a Fragen zum Seniorentag, wobei genaues noch entschieden wird; den Umwelttag vom 17.05.2025; verschiedene Angebote zu Straßenlampen; Infos zu den Windenergieanlagen in Elz sowie zu dem Sachstand mit der OrtsApp und der Projektgruppe „Dorfgemeinschaft“. Der TOP 12 „Mitteilungen und Anfragen„ entfiel. Genauso war der Aufruf eines nicht-öffentlichen Teils während dieser Sitzung entbehrlich.
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