Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte fest, das form- und fristgerecht eingeladen wurde. Unter dem Tagesordnungspunkt (TOP 2) änderten die Ratsmitglieder die Hauptsatzung der Gemeinde. Genauso entschied man unter TOP 3 über das zukünftige Veröffentlichungsorgan für die Gemeinde, welches sich aufgrund der Umwidmung des bisherigen Amtsblatts der Verbandsgemeinde Diez in ein Mitteilungsblatt mit dem Titel „DIEZeitung“ ändert. In TOP 4 nahmen die Ratsmitglieder nach dem in 2024 neu erstellten Forsteinrichtungswerk eine Korrektur des Bilanzwertes für den Gemeindewald vor. Weil gegen den als Satzung beschlossenen Bebauungsplan “Im Bangert“ ein Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht Koblenz eingereicht wurde, beschloss man während des TOP 4 ein Rechtsanwaltsbüro mit der Vertretung der Gemeinde vor dem Gericht zu beauftragen. Gleichzeitig genehmigte der Rat in diesem Zusammenhang wegen der zu erwartenden Kosten eine überplanmäßige Ausgabe.
Im Jahr 2025 sollen verschiedene bauliche Maßnahme auf dem Friedhof ausgeführt werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen in einer Informationsveranstaltung vorgestellt und erörtert werden, um nach den Rückmeldungen aus der Bevölkerung die endgültigen Entscheidungen zu treffen und umzusetzen. Die Mitteilungen des Ortsbürgermeisters und die Anfragen der Ratsmitglieder umfassten in TOP 7 dann folgende Sachverhalte:
| • | die Genehmigung des Gemeindehaushalts 2025 durch die Kreisverwaltung ohne Beanstandungen. |
| • | der Abschluss der Arbeiten zur Ertüchtigung des Rathauses zu einem „Katastrophen-Leuchtturm“ mit den Arbeiten an der Elektroverteilung zur externen Stromeinspeisung mittels eines Traktorengenerators und dessen Lieferung. |
| • | die Mitteilung seitens der Kreisverwaltung zur geänderten Finanzierung der Waldkindergruppe mit den finanziellen Auswirkungen für die beiden Gemeinden. |
| • | den Sachstand beim Ausbau des Breitbandnetzes in der Gemeinde. |
| • | die Sitzung der Jagdgenossenschaft vom 12.02.2025. |
| • | die Bildung des Wahlvorstands für die Bundestagswahl am 23.02.2025. |
| • | das Ergebnis der Prüfung, dass es nach aktuell keine Verpflichtung besteht, Ladesäulen vor dem Rathaus als öffentliches Gebäude aufzustellen. |
Im sich anschließende nicht-öffentlichen Teil der Sitzung vertagte der Gemeinderat die Vorstellung der aktuellen Planung sowie die der Vertragsentwürfe bezüglich der Windkraft. Außerdem erfolgten weitere Mitteilungen und Anfragen.
[Weitere Informationen zu der Sitzung erhalten Sie auf unserer Internetseite unter Ratsinformation]