Die Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Während des Tagesordnungspunkts (Top 2) nahm der Stadtrat die 6. Änderung der Tourismusbeitragssatzung vor, auf deren Grundlage der Tourismusbeitrag von den beitragspflichtigen Gewerbetreibenden, denen aufgrund des in Diez stattfindenden Tourismus Vorteile erwachsen. In Top 3 stimmte der Stadtrat dem Umlaufbeschluss der Gesellschafterversammlung der Hallenbad Diez-Limburg GmbH vom 16.02.2023 zu, in dem die Umschuldung eines Darlehens beschlossen wurde. Anträge lagen unter Top 4 keine vor. In den Mitteilungen und Anfragen unter Top 5 berichtete die Vorsitzende darüber, dass die Kommunalaufsicht bei der hiesigen Kreisverwaltung die Genehmigung des städtischen Haushalts für 2023 versagt habe, gleichzeitig kündigte sie an, dem Gremium ein neues Zahlenwerk mit veränderten Haushaltsansätzen vorzulegen. Zum Ende des öffentlichen Teils der Sitzung legte man auf Anregung aus dem Rat eine Schweigeminute anlässlich des Jahrestags des von der Russischen Föderation geführten Angriffskriegs gegen die Ukraine ein. Der nicht-öffentliche Teil der Sitzung beschäftigte sich mit dem Fortgang der Angelegenheit der SV-Halle in Freiendiez. Außerdem wurde der Verpachtung eines Grundstückes, welches dem Erbbaurecht unterliegt, zugestimmt.
Aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Diez vom 13.03.2023
Die Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Ihrer anschließenden Bitte um Ergänzung der Tagesordnung wurde zugestimmt. Aufgrund der Tatsache, dass das hiesige Gemeindeprüfungsamts bei der Kreisverwaltung den seinerzeit vom Stadtrat beschlossenen Haushalt für 2023 nicht genehmigte, lag dem Ausschuss heute ein geändertes Zahlenwerk zur Empfehlung an den Stadtrat vor. Nach eingehender Beratung der einzelnen Einnahme- und Ausgabenpositionen wurde der Plan einstimmig zum Beschluss an die Ratskollegen empfohlen. Gemäß § 7 Abs. 1 Landeswaldgesetz (LWaldG) sind für Gemeindewälder Betriebspläne bzw. Forsteinrichtungswerke zu erstellen und zu beschließen. Diese Pläne mit einer Geltungsdauer von 10 Jahren bilden die Grundlage für die jährlichen Wirtschaftspläne. Für den Forstverband Lahn-Aar wurden diese letztmalig mit einer Laufzeit vom 01.10.2009 bis zum 30.09.2019 aufgestellt. Aufgrund der sich in den Jahren 2018/2019 abzeichnenden erheblichen Veränderungen in der Bestands- und Vorratsstruktur der Wälder infolge der hitzebedingten Borkenkäferschäden wurde deren Fortschreibung verschoben und soll jetzt für alle Gemeinden des hiesigen Forstverbandes zum Stichtag 01.10.2024 wieder aufgenommen werden. Zu dessen Vorbereitung empfahl der Ausschuss dem Stadtrat, ein Fachbüro mit der Erstellung der oben genannten Forstwirtschaftspläne zu beauftragen. Die Tops 4 und 4.1 beinhalteten die Annahme von zwei der Stadt zugedachten Spenden, zum einen zur Durchführung der Feierlichkeiten anlässlich des 950-jährigen Bestehens des Grafenschlosses in Diez und zum anderen zur Förderung des Projekts „Stadtbäume“. Unter den Tops 5 und 6 erfolgten zum einen durch den Ausschuss die Vorschläge für die Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen und zum anderen der Vorschlag der Jugendhaupt- und Jugendhilfsschöffen für den Jugendhilfeausschuss des Rhein-Lahn-Kreises jeweils für den Zeitraum von 2024-2028. Anträge lagen unter Top 7 keine vor. Während der Mitteilungen und Anfragen sowie unter Verschiedenes (Tops 8 und 9) wurden folgende Sachverhalte besprochen: Der Planungsstand zur Sanierung des Rathauses in Kooperation mit der VG Diez; der Sachstand zur Errichtung einer Toilettenanlage in den Lahnanlagen; die Frage zur möglichen Einrichtung von Busparkplätzen im Zusammenhang mit touristischen Besuchen in Diez; die Nachfrage nach Glasfaseranschlüssen im Stadtgebiet mit wenig Resonanz; die Mitteilung, dass die Karstadt-Filiale in Limburg ebenfalls von den geplanten Schließungen betroffen sein wird.
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