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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 17/2023
Stadt Diez
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Sechste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Diez vom 23.02.2023

Der Stadtrat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 und 12 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in seiner Sitzung am 23.02.2023 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

Artikel 1

Die Anlage 1 zur Tourismusbeitragssatzung -Betriebsartentabelle zu § 3 Abs. 3 und 4 Tourismusbeitragssatzung- der Stadt Diez vom 16.11.2017 wird für 2021 aufgrund der Corona-Krise wie folgt neu gefasst:

-siehe Anlage-

Artikel 2

Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

Diez, den 23.02.2023
Annette Wick, Stadtbürgermeisterin

Hinweis

Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Eine etwaige Verletzung der Vorschriften der GemO ist schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, 65582 Diez, Louise-Seher-Str. 1, Zimmer 102 geltend zu machen.

Diez, den 18.04.2023
Annette Wick, Stadtbürgermeisterin