Der Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Im Anschluss daran beantragte der FWG-Fraktionsvorsitzende Lankes gemäß § 40 Abs. 1 Satz 3 GemO, der Rat möge über den Tagesordnungspunkt 6 in geheimer Abstimmung votieren. Wobei dem Antrag einstimmig entsprochen wurde. Im Zusammenhang mit der Frage, wie die Verbandsgemeinde mit den Forderungen aus der Greensill-Insolvenz umgehen soll, entschied das Gremium, einen möglichen Verkauf der Forderungen an einen Investor in Betracht zu ziehen. In einem Artikel erschienen in „Der neue Kämmerer“ (Zeitung für Finanzentscheider im öffentlichen Sektor, siehe www.derneuekaemmerer.de), wurde am 18. Oktober über die Entscheidung des Erzgebirgskreises berichtet, welcher mutmaßlich als 1. Kommune seine Forderungen gegen die insolvente Greensill-Bank an einen Investor verkauft hat. In dem Artikel wird neben dem grundsätzlich unsicheren Ausgang des Insolvenzverfahrens auch auf die Gefahr durch die aktuelle Inflation bzw. der Zinsentwicklung auf den zunehmenden Werteverfall als Begründung für die Abtretung der Forderung eingegangen. Vor diesem Hintergrund beauftragte der Verbandsgemeinderat die Verwaltung, Argumente zum Für und Wider der oben beschriebenen Kapitalmaßnahme zu sammeln und dem Rat die hieraus gezogenen Erkenntnisse für eine weitreichendere Beschlussfassung in dem Kontext vorzulegen. In Top 11 mit dem Titel: „Bekanntgabe von im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung gefasste Beschlüsse“ wurde mitgeteilt, dass gemäß dem Beschluss unter Top 4 die Regulierung durch die Eigenschadenversicherung weiterzuverfolgen ist. Im Weitern wurde unter Top 5 ein Verjährungsverzicht beschlossen und unter Top 6 entschieden, mögliche Haftungsansprüche gegenüber von Mitarbeitern nicht weiterzuverfolgen. Für die Tagesordnungspunkte Anträge (12), Mitteilungen und Anfragen (13) sowie für Verschiedenes (14) lagen keine Sachverhalte vor, genauso gab es keine Wortbeiträge.
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