Der Gemeinderat hat aufgrund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der zurzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn Kreises in Bad Ems als Aufsichtsbehörde am 09.04.2024 hiermit bekannt gemacht wird.
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt |
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| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.857.853,00 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.718.228,00 Euro |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 139.625,00 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt |
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| die ordentlichen Einzahlungen auf | 1.692.381,00 Euro |
| die ordentlichen Auszahlungen auf | 1.624.768,00 Euro |
| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 67.613,00 Euro |
| die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0,00 Euro |
| die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0,00 Euro |
| Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 0,00 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 51.000,00 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 69.520,00 Euro |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -18.520,00 Euro |
| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 9.769,00 Euro |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 58.862,00 Euro |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -49.093,00 Euro |
| der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf | 1.753.150,00 Euro |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf | 1.753.150,00 Euro |
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für | |
| verzinste Kredite auf | 0,00 Euro. |
| Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, | |
| wird festgesetzt auf | 1.661.020,00 Euro. |
| Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Jahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, | |
| beläuft sich auf | 1.500.000,00 Euro. |
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
| a) Grundsteuer | |
| - Grundsteuer A | 345 v.H. |
| - Grundsteuer B | 465 v.H. |
| b) Gewerbesteuer | 380 v.H. |
| c) Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | |
| - für den ersten Hund | 52,00 Euro |
| - für den zweiten Hund | 66,00 Euro |
| - für den dritten und jeden weiteren Hund | 82,00 Euro |
| - für Kampfhunde | 614,00 Euro |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 01.01. des Haushaltsjahres | 2.736.483,92 Euro |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres | 2.876.108,92 Euro |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 600 Euro überschritten sind.
Der Höchstbetrag der Liquiditätsverbindlichkeiten nach Nr. 10 der VV zu §93 GemO beträgt 390.807,19 Euro (siehe Muster 31).
Eine Wertgrenze für die Darstellung der Investitionen im Teilfinanzhaushalt wird nicht festgesetzt.
Regelungen zu § 15 GemHVO (unechte Deckungsfähigkeit):
In Anwendung des § 15 Abs. 2 GemHVO wird folgender Deckungsvermerk festgelegt:
Regelungen zu § 16 GemHVO (echte Deckungsfähigkeit):
Hinweis:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 25.04.2024 - 06.04.2024 während der Dienststunden und zwar montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Diez, Louise-Seher-Straße 1, 1. OG, Fachbereich 5/Kasse, öffentlich aus.