Der Ortsbürgermeister begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. In Tagesordnungspunkt (TOP 2) empfahl der Ausschuss dem Gemeinderat die Neufassung der Hauptsatzung des Orts zum Beschluss. Wegen der Umwidmung des Amtsblatts in ein Mitteilungsblatt bei der Verbandsgemeinde, erging die Beschlussempfehlung an den Rat, dass das zukünftige Veröffentlichungsorgan Balduinsteins das Mitteilungsblatt mit dem Titel „DIEZeitung“ ist. Danach empfahl der Ausschuss die Friedhofssatzung und die hierfür geltende Gebührensatzung zu ändern (TOP 4 und 5). Anschließend umfassten die Mitteilungen des Ortsbürgermeisters und die Anfragen der Ratsmitglieder folgende Punkte: der Sachstand zur Förderung des Lahngartens; das Haushaltsschreiben des Rhein-Lahn-Kreises; die von verschiedenen Bürgern erhobenen Einwände gegen die Hebesatzsatzung, weil der Haushalt noch nicht ausgelegen habe. Hierzu erging folgender Hinweis: der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 11.12.2024 eine Satzung beschlossen, die am 01.01.2025 in Kraft trat. Die Satzung gilt bis zur öffentlichen Bekanntmachung des Haushalts für das Kalenderjahr 2025. Im Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ wurde nichts besprochen, ebenfalls war der Aufruf eines nicht-öffentlichen Teils während dieser Sitzung entbehrlich.
Aus der Sitzung des Gemeinderats Balduinstein vom 17.01.2025
Der Ortsbürgermeister begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, das form- und fristgerecht eingeladen wurde. Vor Eintritt in die Tagesordnung informierte der Ortsbürgermeister über das Vorgehen bei etwaigen Einwendungen gegen Niederschriften von zurückliegenden Sitzungen sowie dem Umgang mit Beschlüssen, die bereits im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde vorberaten wurden. Während der in TOP 2 anberaumten Einwohnerfragestunde gab es keine Wortmeldungen. In TOP 3 änderten die Gemeindevertreter gemäß der Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die Hauptsatzung Balduinsteins, wobei die Entscheidungen über Miet- und Pachtverträge allein dem Gemeinderat vorbehalten bleiben. Genauso schloss man sich während des TOP 4 der Empfehlung des Ausschusses an und bestätigte damit die Änderung beim Veröffentlichungsorgan vom Amtsblatt zum Mitteilungsblatt, herausgegeben durch die Verbandsgemeinde. Auch wurden jeweils die Empfehlungen zur Friedhofssatzung und zur Friedhofsgebührensatzung vom Rat bestätigt, wobei für die Friedhofssatzung eine kleine Änderung in Bezug auf die Plattengröße sowie bei der Verwendung der Metalldünnschrift während der Sitzung vorgenommen wurde (TOP 5 und 6). Der TOP 7 entfiel, weil hierzu bereits eine Entscheidung in der vorangegangenen Sitzung getroffen wurde. Zu den bereits oben genannten Mitteilungen und Anfragen wurden in der hiesigen Sitzung noch folgende genannt: die gute Entwicklung bei der Steigerung der Wertbilanz für den gemeindeeigenen Wald mit einem ausdrücklichen Dank an den Förster. Sowie die weitere Beseitigung von Gehölz und Ästen z. B. an der Cramberger Straße, um Gefahren zu vermeiden; die zusätzliche Reinigung der Sinkkästen durch die Feuerwehr im Ort; der Sachstand zum Nepomuk auf der neuen Bahnbrücke. So folgten die Anfragen der Ratsmitglieder und der TOP „Verschiedenes“ (9). Während des sich anschließenden nicht-öffentlichen Teils der Sitzung wurden keine Beschlüsse gefasst, jedoch über eine Anfrage beraten, wozu der zuständige Fachbereich bei der Verwaltung hinzugezogen werden wird.
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