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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 17/2025
Sonstige Nachrichten - Charlottenberg
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Sonstiges Charlottenberg

Der Vorsitzende begrüßte die Anwesenden und stellte die ordnungsgemäßen Formalien fest (TOP 1). Danach wurden die Fragen von Einwohnern beantwortet. Ein Thema war u. a., warum die Gemeinde nicht die Fläche für den Solarpark selbst pachtet und diese dann an den Betreiber unterverpachten würde, wie in der Nachbargemeinde. Der Vorsitzende erläuterte hierzu, dass es nach seiner Kenntnis in der angesprochenen Nachbargemeinde andere Gründe für das Vorgehen gab. Dieses Modell in Charlottenberg sei vom Grundstückseigentümer nicht gewünscht (TOP 2). Als Nächstes wurde über die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung eines Solarparks informiert und beraten. Der Gemeinderat beschloss diese Aufstellung (TOP 3). Bezüglich der Kosten über den Abschluss eines „Städtebaulichen Vertrages“ (Kostentragung zur Aufstellung des Bebauungsplanes für den Solarpark) wurde seitens des Vorhabenträgers erklärt, dass er alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes für den Solarpark entstehen, tragen wird. Hierfür sei aber ein entsprechender Abschluss von einem „Städtebaulichen Vertrag“ nötig. Der Gemeinderat stimmte dem Vertrag zu und ermächtigte den Ortsbürgermeister diesen abzuschließen (TOP 4). Zum Bauvorhaben Bau-Reg.-Nr. BA-021-127/24 (Nutzungsänderung-Wintergarten zu Wohnraum, Errichtung Terrassenüberdachung, Taunusstr. 1) erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (TOP 5). Über die Anpassung des Bilanzwertes des Gemeindewaldes zum 01.10.2023 informierte die Ortsgemeinde unter TOP 6. Die Ortsgemeinde Charlottenberg hatte im Jahr 2023 ein sog. „Forsteinrichtungswerk“ durchgeführt. Ziel dieser Maßnahme war die Neubewertung des Gemeindewaldes (Holzboden). In der Sitzung vom 14.12.2023 hatte die Ortsgemeinde Charlottenberg zum 01.10.2023 eine außerplanmäßige Ausgabe in Verbindung mit der Anpassung des Bilanzwertes beschlossen. Beim Abgleich der Bilanzwerte stellte sich heraus, dass der Ausgangsbuchwert inklusive der Grundstückswerte berechnet wurde. Da die Grundstückswerte sich durch die Neubewertung nicht verändert haben, lag nunmehr keine außerplanmäßige Ausgabe vor, sondern es erfolgte eine außerplanmäßige Einnahme. Zum Schluss informierte der Vorsitzende unter anderem über das Gespräch zur Kostenerfassung für die Neuverlegung der Wasserleitung zum Friedhof. Es soll versucht werden die Bodenarbeiten eigenhändig zu vergeben und die Verlegung durch die VGW durchführen zu lassen, um einen Großteil der Kosten zu verringern (TOP 9).

(Weitere Informationen zu der Sitzung erhalten Sie auf unserer Internetseite unter Ratsinformation)