Der der hat in seiner Sitzung am 06.02.2025 die Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung und zum Betrieb eines Solarparks geschaffen werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der nachstehenden, unmaßstäblichen Skizze mit einer dicken, schwarzen, gestrichelten Linie dargestellt.
Weitere Einzelheiten werden den Beteiligten im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zur Kenntnis gebracht.