Der Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Anschließend gab der Ortsbürgermeister eine von ihm im Benehmen mit seinen Beigeordneten getroffene Eilentscheidung bekannt und bat zum einen um das Vorziehen des TOP 7 an den Beginn der Beratungen und beantragte zum anderen die Absetzung der Tagesordnungspunkte 4 und 5, da die entsprechenden Gespräche mit den möglichen Schöffen noch nicht geführt werden konnten. Den vorgeschlagenen Änderungen entsprach der Rat in allen Punkten. Somit berieten die Gemeindevertreter zunächst unter TOP 2 über die Neufassung der Straßenausbaubeitragssatzung. Hiermit wurde der flächendeckenden Einführung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen, wie es der rheinland-pfälzische Gesetzgeber bestimmt hat, Rechnung getragen. Ein Beschluss wurde nicht gefasst. Die Entscheidung zur Aufstellung des Bebauungsplans „In der Britz“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde bereits in der Sitzung vom 12.12.2022 gefasst. Allerdings beinhaltete das zu überplanende Gebiet das Flurstück 74, welches nach den Verhandlungen mit dem Eigentümer nicht erworben werden kann. Deshalb wurde unter TOP 3 nun die Beschlussfassung, ohne das in Rede stehende Flurstück zu beinhalten, wiederholt. Im Kontext mit dem oben beschlossenen Bebauungsplan wurde die Gestaltungs- und Ausführungsplanung an ein hierfür vorgesehenes Fachbüro beschlossen (TOP 4). Im Laufe des TOP 5 wurde das Prüfergebnis des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021, welches durch den Rechnungsprüfungsausschuss erbracht wurde, vorgestellt. Gleichzeitig wurden dem Ortsbürgermeister, dessen Beigeordneten sowie dem Verbandsgemeindebürgermeister und gleichfalls dessen Beigeordneten Entlastung erteilt. Wegen der guten Erfahrungen, die man mit der ersten in der Ortsgemeinde installierten Geschwindigkeitsmessanlage gemacht hat, beschloss man unter TOP 6 den Erwerb einer zweiten Anlage, um diese im Bereich des Ortsteils Fachingen auf der K 31 zu montieren. Die Anfragen der Ratsmitglieder sowie die Mitteilungen des Ortsbürgermeisters umfassten die Sachverhalte: Schaden an der Bruchsteinmauer im Bereich des Brunnens an der Hauptstraße mit der Frage, ob der Brunnen versetzt werden kann; die Organisation des Dorffestes; die Möglichkeit zur Einführung eines festen Sitzungskalenders für den Gemeinderat oder entsprechende Einladungszeiten; die Tätigkeit des neuen Gemeindearbeiters zum 1. März und auch die Aussicht auf die Einstellung eines neuen Hausmeisters für das Rathaus. Der sich anschließende nicht-öffentliche Teil der Sitzung umfasste die Vertragsgestaltung zu einem Grundstückskauf sowie Pachtangelegenheiten.
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