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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 18/2024
Sonstige Nachrichten - Gückingen
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Sonstiges Gückingen

Der Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Seiner folgenden Bitte um Anpassung und Ergänzung der Tagesordnung um einen Punkt wurde zugestimmt. Während der sich anschließenden Einwohnerfragestunde wurde die Frage nach den bisher bekannten Bewerberinnen und Bewerbern zum Amt der Ortsbürgermeisterin oder des Ortsbürgermeisters und zu den Bürgerinnen und Bürgern Gückingens gestellt, die sich für die Wahl zum Gemeinderat aufstellen lassen möchten. Im Übrigen wurde nach der Zahl der bisherigen Bewerber um ein Neubaugrundstück in der Gemeinde gefragt. Wegen der Mandatsniederlegung von Herrn Jörg Martin zum 30.11.2023 ernannter der Ortsbürgermeister Herrn Michael Jazura aufgrund des Kommunalwahlergebnisses vom 26.05.2019 zu dessen Nachfolger, verpflichtete ihn gemäß § 30 Abs. 2 Satz 1 GemO durch Handschlag und wies ihn auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflicht, insbesondere der Schweige- und Treuepflicht sowie der Pflicht zur Rücksichtnahme auf das Gemeinwohl hin (TOP 3). Anschließend widmeten die Gemeindevertreter gemäß § 36 Landesstraßengesetz (LStrG) einen Teilbereich, bestehend aus Flur 5 Flurstück 151/4 und 151/5 der Straße „Am Geiersberg“ als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr (TOP 4). In TOP 5 übertrug der Rat gemäß § 67 Abs. 5 GemO die sonst auf die Gemeinde zukommende kommunale Wärmeplanung in die Zuständigkeit der Verbandsgemeinde Diez. Diese Übertragung umfasst ausdrücklich nicht die Umsetzung von Maßnahmen zur klimaneutralen Wärmeversorgung in Gückingen, sondern lediglich deren Planung mit der Evaluierung von möglichen regenerativen Wärmequellen vor Ort. In seiner Sitzung vom 12.12.2023 hatte der Gemeinderat die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. Hierzu wurde von der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises mit Schreiben vom 28.12.2023 ausgeführt, dass im Nachgang zur o. g. Beschlussfassung ein Beitrittsbeschluss der Gemeindevertretung Gückingens zur Neufassung von § 7 der Haushaltssatzung erwartet wird. Hintergrund ist ein Schreiben vom Ministerium des Inneren und für Sport, wonach ab dem Jahre 2024 ein Höchstbetrag für Liquiditätsverbindlichkeiten in den jeweiligen Haushaltssatzungen veranschlagt werden muss. Daraufhin beschloss der Gemeinderat unter TOP 6 die entsprechend korrigierte Haushaltssatzung. Anschließend vergab man unter TOP 7 den Auftrag zur sukzessiven Erneuerung der Bodenbeläge in der hiesigen Kindertagesstätte. Wobei dem Schritt ein freihändiges Vergabeverfahren durch die VG voranging. In gleicher Art und Weise vergab man in TOP 8 den Auftrag zur Reparatur des Zinkdachs an der Eingangsseite des Rathauses an den wirtschaftlichsten Bieter. Für die Baugrundstücke, die im Neubaugebiet „Auf der Höhe 3“ im Bereich der Flurstücke 1 Flurstück 28/12 und 28/21 liegen, wurde unter TOP 10 ein Verkaufspreis in Höhe von 200 €/m² festgesetzt. Für die Flächen ist eine Bebauung mit „altersgerechtem Wohnen“ vorgesehen. In TOP 11 erteilte die Gemeinde, nachdem der Nachweis für die nötigen Pkw Stellplätze geführt wurde, ihr Einvernehmen zu dem geplanten Bauvorhaben gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB). Während der in TOP 12 aufgerufenen Mitteilungen des Ortsbürgermeisters und den Anfragen der Ratsmitglieder wurden folgende Sachverhalte erörtert: Den Fortgang mit der Einrichtung der 5. Kindergartengruppe im Gemeindehaus; dem Seminar mit dem Titel: „Politik braucht Frauen“ in Katzenelnbogen vom 24.02.2024; die Nachricht der Verbandsgemeinde wegen der beabsichtigten Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Langstraße; die Meldung der Wahlvorstände für die bevorstehenden Wahlen an die Verwaltung; Informationen zum Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“. Anfragen wurden keine gestellt. Unter dem Punkt Verschiedenes (13) wurden folgende Stichpunkte benannt: Der vorliegende Antrag zur Jagdpachtverlängerung; die notwendige Instandsetzung des Parkettbodens im Sitzungssaal sowie das vorliegende Angebot zur Instandsetzung des Sockelbereichs des Rathauses; die bevorstehende Verabschiedung von ausscheidenden Ratsmitgliedern nach der Kommunalwahl; die Wahlberechtigten Versammlung vom 20.02.. Der nicht-öffentliche Teil der Sitzung beinhaltete die Beratung und Beschlussfassung zu zwei Grundstücksangelegenheiten.

[Weitere Informationen zu der Sitzung erhalten Sie auf unserer Internetseite unter Ratsinformation]