Die Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Die Stadt Diez wurde gemäß dem Bescheid vom 21.07.2023 vom Ministerium des Inneren und Sport mit der Kernstadt in das Programm „Lebendige Zentren - Aktive Stadt“ aufgenommen. Voraussetzung für die Teilnahme an dem Programm ist das Vorhandensein eines „integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts“ (ISEK). Durch die zentrale Vergabestelle bei der Verwaltung erfolgte deshalb ein freihändiges Vergabeverfahren, im Zuge dessen sich drei Fachbüros für die Erarbeitung eines solchen ISEK beworben hatten. In TOP 2 empfahl nun der Ausschuss dem Stadtrat den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter unter den Bewerbern zu vergeben. In TOP 3 gab der Ausschuss an den Stadtrat die Empfehlung ab, die 2. Änderung des Bebauungsplans „Hohe Straße II,3. Abschnitt gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) zu beschließen. Mit der Planänderung wird gewährleistet, dass auch der Bauabschnitt über den Wirtschaftsweg „Hohe Straße“ erschlossen werden kann. Anschließend erteilte der Ausschuss sein Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung eines Snack- und Getränkeautomaten im Bereich der Limburger Straße 80. Anträge lang unter TOP 5 keine vor. Während der Mitteilungen der Stadtbürgermeisterin und den Anfragen der Ratsmitglieder erörterte man u. a. Verschiedene Neuregelungen von Verkehrsführungen, die noch nicht umgesetzt wurden und ging auf einige Straßenschäden an unterschiedlichen Orten ein, auf welche das Ordnungsamt aufmerksam gemacht werden wird, so die Vorsitzende. Für einen nicht-öffentlichen Teil lagen in dieser Sitzung keine Sachverhalte vor.
Die Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Die aktuelle Sitzung begann mit einem nicht-öffentlichen Teil und beinhaltete die Eintragung einer Dienstbarkeit sowie Personalangelegenheiten. Ab hier öffentlich berichtete Herr Ernfried Groh als Vorsitzender des Fördervereins Blühende Lebensräume Diez, der im Auftrag der Stadt Diez ehrenamtlich für die Koordinierung und der Realisierung der Biodiversitätsstrategie in Diez verantwortlich ist, über das Erreichte im Jahr 2023 und den weiteren Maßnahmenplan, der im Jahr 2024 umgesetzt werden soll. Der Stadtrat nahm die Ausführung anerkennend zur Kenntnis und dankte allen Beteiligten für ihr herausragendes Engagement. Anschließend stellte der Leiter der Stadtwerke Diez, Herr Keßler, den Wirtschaftsplan 2024 für den Energieversorger vor. Worauf die städtischen Vertreter die Kennzahlen des Unternehmens zur Kenntnis nahmen und den Wirtschaftsplan beschlossen. In den darauffolgenden TOP legte man zum einen den Verkaufspreis für die im Baugebiet Hohe Straße II 3. Abschnitt Nord weiteren 14 entstandenen Baugrundstücke auf 200 €/m² fest und einigte sich zu dem auf die Vergabekriterien für die Grundstücke. Wobei der Schwerpunkt hier auf Familie mit Kindern, der Ausübung eines Ehrenamts und den Bewerbern liegt, die noch keine Grundbesitzer sind und eine Interessenbekundung abgegeben haben. Außerdem haben die Herkunft bzw. der Bezug zur Stadt Diez der Bewerber und Bewerberinnen eine Relevanz. Genauso sollen Schwerbehinderte bevorzugt werden. Die konkrete Auswertung bzw. Auswahl erfolgt anhand von einem Punktesystems je erfülltem Kriterium. Ebenfalls wurde in dem Kontext mit den zu veräußernden Grundstücken die Abwicklung der Grundstückskaufverträge beschlossen, welche das Erheben einer Sicherheitsleistung beinhaltet, die mit der später zu leistenden Kaufsumme verrechnet wird. Gleichzeitig wurde das Notariat für die Abwicklung der Grundstücksverkäufe festgelegt. Auf Empfehlung des Bau- Planungs- und Umweltausschusses beschloss das Gremium unter TOP 12 die Auftragsvergabe zur Erstellung eines „integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts im Zusammenhang mit der Aufnahme der Stadt Diez in das Förderprogramm „Lebendige Zentren - Aktive Stadt“ (siehe oben). In TOP 13 wurde die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan 2024 für die Stadt von den Ratsmitgliedern einstimmig und gemäß der Beschlussvorlage aus der Verwaltung beschlossen. Im Vorfeld der Entscheidung nutzten die Fraktionsvorsitzenden der Parteien und Vereinigungen die Gelegenheit und sprachen sich durchweg positiv gestimmt für das Zahlenwerk aus und freuten sich darüber, dass es gelungen sei, den Haushaltsausgleich sicherzustellen. Anschließend nahm man unter TOP 14 eine der Stadt zugedachte Spende zur Sportlerehrung an. Anträge lagen unter TOP 15 keine vor. Die Mitteilungen der Ortsbürgermeisterin und die Anfragen der Ratsmitglieder enthielten u a. dann folgende Punkte: Den zweiten Workshop zum Mobilitätskonzept in Diez; die symbolischen Spatenstiche zur Errichtung des Wohnparks am Heckenweg zum einen und zum anderen der wegen des Beginns der Arbeiten zum Ausbau des Glasfasernetzes in der Stadt; der Fortgang bei der Planung zur Sanierung des Hallenbads mit einem Sachstandsbericht durch den 1. Beigeordneten Herrn Rosso. Anfragen gab es zu der wiederholt stark verschmutzten Bahnhofsunterführung, dem Sachstand zum Robert-Heck-Park sowie den weiteren Plänen des Käufers des Werkes inklusive der Tiefgarage.
Die Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Ihrer anschließenden Bitte um Absetzung des Tagesordnungspunkts 5 „Grundstücksverkäufe Flur 32 im Gewerbegebiet wurde zugestimmt, weil diese Beschlüsse bereits in der vergangenen Sitzung gefällt wurden. In TOP 2 empfahl der Ausschuss dem Stadtrat, die Geschäftsordnung der Stadt Diez dahingehend zu ändern, dass zukünftig auch Hybridsitzungen von den städtischen Gremien gemäß § 35a GemO abgehalten werden können. In TOP Anträge (3) wurde der schlechte Zustand eines ehemalig städtischen Grundstücks bemängelt. Hierzu verwies die Vorsitzende auf die Tatsache, dass mittlerweile der neue Eigentümer des Geländes für dessen Zustand verantwortlich sei. Während der Mitteilungen und Anfragen (5) berichtete der 1. Beigeordnete der Stadt über einen nächtlichen Einbruch im Hallenbad Diez. In diesem Zusammenhang müsse man mit einem Schaden von 50.000-60.000 € rechnen. Wobei bereits Gespräche mit der Versicherung geführt worden seien. In dem sich anschließenden nicht-öffentlichen Teil der Sitzung wurden keine Beschlüsse gefasst.
Aus der Sitzung des Bau- Planungs- und Umweltausschusses der Stadt Diez vom 06.02.2024
Die Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Nachdem der Stadtrat in seiner Sitzung vom 26.10.2023 die Abgrenzung des zukünftigen Fördergebietes „Kernstadt“ beschlossen hatte, wurde von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) darauf aufmerksam gemacht, dass in diesem Kontext auch ein förmlicher Beschluss über die Einleitung der sogenannten vorbereitenden Untersuchung gefasst werden muss, welches der Stadtrat unter TOP 2 nun nach holte. Anschließend erteilte der Rat sein Einvernehmen zu 3 geplanten Bauvorhaben gemäß § 36 BauGB. Der TOP 6 beinhaltete die Abwägungsentscheidungen in Verbindung mit den Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 für Bürger und Behörden. Der Ausschuss schloss sich in seinen Abwägungsentscheidungen den vorgebrachten Änderungswünschen an. In den TOP 7 und 8 erlaubte der Ausschuss zum einen die Einrichtung einer Bordsteinabsenkung im Bereich der Limburger Straße und zum anderen die Pflasterung einer unbefestigten Fläche in Freiendiez. Bei beiden Projekten haben die Antragsteller die Kosten ihrer Maßnahme zu tragen. Anträge lagen unter TOP 9 keine vor. Das Ende der Sitzung bildeten die Mitteilungen der Ortsbürgermeisterin und die Anfragen der Ratsmitglieder (TOP 10). Ein nicht-öffentlicher Teil während dieser Sitzung war entbehrlich.
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