Die Vorsitzende eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde.
Im 1. TOP besuchte die Versammlung im Rahmen eines Ortstermins das Gelände des Bauhofs der VG und nahm dabei den baulichen Zustand der Anlagen eingehend in Augenschein. Im Anschluss bestand Einigkeit darüber, dass ein erheblicher Handlungsbedarf bestehe. Die Diskussion beinhaltete verschiedene Ansätze zur zukünftigen Entwicklung der Einrichtung, wobei zunächst der konkrete Raum- und Flächenbedarf ermittelt und zudem überprüft werden soll, ob eine abschnittsweise Modernisierung der bestehenden Gebäude möglich ist. Darüber hinaus wurde die Option eines Neubaus in Betracht gezogen, wobei insbesondere ein Grundstück hinter dem neuen Feuerwehrhaus in Birlenbach als möglicher Standort genannt wurde. Genauso gebe es die Möglichkeit, eine bestehende Halle selbst anzumieten oder zu kaufen bzw. durch einen privaten Investor nach den bestehenden Bedürfnissen herrichten zu lassen und dann zu mieten. Ebenso wurde eine interkommunale Zusammenarbeit, etwa mit der Zusammenlegung mit dem Bauhof der Stadt Diez oder gar der Stadt Limburg, als denkbare Variante angesprochen.
Während des TOP 3 stimmte der Ausschuss für eine Erweiterung der zentralen Feuerwache in Diez. Hier sollen im Zuge der Neubeschaffung eines Rettungsbootes und eines großen Fahrzeuges und dem damit verbundenen Stellplatzbedarf im rückwärtigen Bereich der Wache zwei Fahrzeuggaragen angebaut werden. Darüber hinaus ist geplant, das Gebäude durch zwei Lagerräume angrenzend an die bestehende Schlauchwaschanlage zu ergänzen.
Anschließend enthielt der TOP 4 eine Sachstandsmitteilung durch die Vorsitzende über die laufenden Sanierungsmaßnahmen an der Karl-von-Ibell-Schule, die mittlerweile mit der Baustelleneinrichtung und dem Aufstellen eines Gerüstes sowie verschiedener Rückbauarbeiten und mit Anpassungen am Dachüberstand gestartet seien. Während der dann anberaumten Punkte „Anträge“ (5) sowie „Mitteilungen der Vorsitzenden und den Anfragen der Ausschussmitglieder“ (6) lag nichts vor, genauso war der Aufruf eines nicht öffentlichen Teils während dieser Sitzung entbehrlich.
Die Vorsitzende eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Im TOP 2 empfahl der Ausschuss dem Verbandsgemeinderat eine Änderung der Hauptsatzung im Bereich der öffentlichen Bekanntmachungen. Hintergrund sind insbesondere die zunehmenden Fälle einer unzuverlässigen Zustellung des Mitteilungsblattes „DIEZeitung“ an die Haushalte im Verbandsgemeindegebiet. Dadurch wird die bislang in der Satzung festgelegte Pflicht zur kostenlosen Zustellung an alle Haushalte als rechtlich problematisch angesehen. Diese verbindliche Verpflichtung wird daher gestrichen, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen, auch wenn die grundsätzliche Verteilung weiterhin in der bisherigen Form erfolgen soll.
Zudem wird eine missverständliche Formulierung angepasst, indem der Verweis auf das Ratsinformationssystem „ALLRIS“ entfernt wird, da dort nicht alle Bekanntmachungen veröffentlicht werden und zugleich eine unnötige Bindung an eine bestimmte Software verbunden ist.
Im TOP 3 informierte die Vorsitzende über die Beschaffung der Teilbeladung für zwei Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge (HL F). Die Ausschreibung wurde durchgeführt und die Aufträge vergeben, wobei die tatsächlichen Kosten hierfür unter der ursprünglichen Kostenschätzung liegen. Die Ausrüstung wurde inzwischen geliefert. So sei die Fertigstellung der beiden Fahrzeuge und deren Indienststellung bei den Einheiten Holzappel und Diez im ersten Halbjahr 2026 vorgesehen.
Es ist beabsichtigt, eine Neustrukturierung des Tourismus in den Verbandsgemeinden Bad Ems-Nassau, Diez, Aar-Einrich und Nastätten im Rahmen der Tourismusstrategie des Landes Rheinland-Pfalz vorzunehmen. Ziel ist es, bestehende Doppelstrukturen abzubauen und die touristischen Aktivitäten effizienter zu bündeln. Zu diesem Zweck soll eine gemeinsame, wettbewerbsfähige Tourismusorganisation in der Rechtsform einer GmbH gegründet werden, die künftig alle Aufgaben des kommunalen Tourismus für die beteiligten Gemeinden übernimmt. Durch die interkommunale Zusammenarbeit sollen Synergien genutzt, Ressourcen gebündelt und die Professionalität gesteigert werden. Die neue Organisation wird gerade für Marketing, Gästeservice, Produktentwicklung und die Vernetzung der touristischen Akteure zuständig sein. Inhaltlich soll ein attraktives Gesamtangebot entstehen, das die Stärken der Region - insbesondere die Kombination aus Kur- und Gesundheitstourismus, Aktivangeboten sowie kulturellen und landschaftlichen Besonderheiten - zusammenführt.
Die Gründung der Gesellschaft wird durch eine Förderung im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit unterstützt, wodurch unter anderem Personal, organisatorischer Aufbau und fachliche Begleitung finanziert werden. Langfristig wird erwartet, dass durch die Bündelung der Aufgaben Einsparungen erzielt und gleichzeitig qualitative Verbesserungen erreicht werden. Der Zeitplan sieht vor, nach Bewilligung der Förderung mit der Umsetzung zu beginnen, die Gesellschaft zu gründen und schrittweise den operativen Betrieb aufzunehmen.
In diesem Gesamtkontext empfahl also der Ausschuss dem Verbandsgemeinderat, eine entsprechende Förderung zu beantragen, wobei der Antrag hierzu für alle involvierten Gebietskörperschaften durch die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau gestellt werden wird (TOP 4).
Für die Erstellung eines einheitlichen und den gesamten Bereich der Verbandsgemeinde Diez umfassenden Radverkehrskonzepts empfahl der Ausschuss, der Rat möge die Verwaltung beauftragen, eine entsprechende Leader-Förderung zu beantragen.
Ausgangspunkt für das Konzept wird das bisherige Radwegenetz sein, welches bislang vor allem auf den Freizeitverkehr ausgerichtet ist, während der Radverkehr zunehmend auch im Alltag an Bedeutung gewinnt. Insbesondere für kürzere und mittlere Strecken bietet das Fahrrad eine umweltfreundliche und praktische Alternative zum motorisierten Verkehr und kann zur Entlastung der Straßen sowie zur Verbesserung der Lebensqualität beitragen (TOP 5).
Weitgehend vor ähnlichem Hintergrund beschloss der Ausschuss in TOP 6, dass der Verbandsgemeinderat den ursprünglichen Beschluss aus dem Jahr 2007 zur Übertragung der Unterhaltspflicht für überörtliche Rad- und Wanderwege auf die Verbandsgemeinde Diez konkretisieren soll.
Mit der Klarstellung wird festgelegt, dass die Verbandsgemeinde künftig die Kosten für Beschilderung, Wartung und Ersatzbeschaffung vollständig trägt und zudem bestimmte Unterhaltungsmaßnahmen auf solchen Strecken übernimmt, die ausschließlich für den Rad- oder Wanderverkehr geschaffen wurden. An darüber hinausgehenden Instandsetzungsmaßnahmen beteiligt sie sich weiterhin nur im Einzelfall, wobei insbesondere die Nutzungsart und die Schadensursache entscheidend sind. Schäden an Wirtschaftswegen durch land- oder forstwirtschaftliche Nutzung bleiben grundsätzlich in der Verantwortung der Ortsgemeinden. Die bestehende Rechtslage zur Verkehrssicherungspflicht, insbesondere im Wald, bleibt unverändert. Erreicht werden soll mit der Regelung eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten sowie die nachhaltige Sicherung und Weiterentwicklung des touristischen Rad- und Wanderwegenetzes.
Während des TOP 7 informierte die Vorsitzende die Anwesenden schließlich über den Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur, ein im Januar 2026 beschlossenes Sondervermögen in Höhe von rund 5,45 Milliarden Euro. Ziel dieses Programms ist es, mit einer umfassenden Investitionsoffensive den bestehenden Sanierungsstau zu beheben und die Zukunftsfähigkeit des Landes nachhaltig zu stärken. Ein Großteil der Mittel - etwa 3,51 Milliarden Euro - wird direkt den Kommunen zur Verfügung gestellt, während rund 1,94 Milliarden Euro über das Land investiert werden.
Die Fördermittel sollen insbesondere in die Modernisierung von Bildungseinrichtungen wie Kitas, Grundschulen und berufsbildenden Schulen fließen. Weitere Schwerpunkte liegen auf Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Erreichung der Klimaneutralität, dem Ausbau und der Verbesserung der Infrastruktur - darunter Verkehr- und Radwege - sowie der Digitalisierung der Verwaltung. Auch Investitionen in den Bereich Gesundheit und den Katastrophenschutz sind vorgesehen. Die Umsetzung der Projekte erfolgt in enger Abstimmung mit den Kommunen und soll zügig erfolgen, damit die Maßnahmen spürbare Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger mit sich bringen und langfristig zur nachhaltigen Entwicklung der Region beitragen. Danach lag unter den Punkten „Anträge“ (8) und den Mitteilungen der Vorsitzenden sowie den Anfragen der Ausschussmitglieder nichts vor.
Dahingegen wurde den im sich anschließenden nicht öffentlichen Teil der Sitzung eingebrachten Vertrags- und Personalangelegenheiten zugestimmt.
Die 2. Beigeordnete der Verbandsgemeinde Diez, Frau Maria Theresia Schmidt, eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte die form- und fristgerechte Einladung fest.
Vor Eintritt in die Tagesordnung verpflichtete die Vorsitzende das Ausschussmitglied Steffen Kunz gemäß § 30 Abs. 2 Satz 2 GemO durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten, insbesondere auf die Schweige- und Treuepflicht sowie die Pflicht zur Rücksicht auf das Gemeinwohl (§§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO).
In den TOP 2 und 3 erfolgte zunächst die Bekanntgabe der Vergabeentscheidungen zur Erneuerung der Behälterauskleidung einer Wasserkammer im Wasserhochbehälter „Niederzone“ in der Stadt Diez sowie zur Erneuerung bzw. Umlegung der Trinkwasserleitung „Nieder- und Hochzonenleitung“ im Zuge der Brückenerneuerung „Bismarckstraße“ in der Stadt Diez als Gemeinschaftsmaßnahme mit der Stadt.
Dann ermächtigte der Werkausschuss die Werkleitung, vorbehaltlich einer positiven Wirtschaftlichkeitsberechnung das Baugenehmigungsverfahren für den beabsichtigten Neubau des Betriebsgebäudes für den Betriebszweig „Wasser“ einzuleiten. Vorab hatte der Architekt den Ausschussmitgliedern das Bauprojekt ausgiebig erläutert und sowohl die schriftlich wie auch die mündlich vorgetragenen Fragen beantwortet (TOP 4).
In TOP 5 stimmte der Werkausschuss dem Vorschlag der Werkleitung zu, für die Finanzierung der Sanierungsmaßnahme an der Wasserkammer im Hochbehälter Gückingen, die Baumaßnahme in Richtung Aarbrücke in der Stadt Diez nicht auszuführen und die dadurch eingesparten Mittel zum Teil für die oben genannten Arbeiten in der Ortsgemeinde Gückingen zu verwenden und den Wirtschaftsplan 1/2026 „Wasser“ entsprechend zu aktualisieren. Darüber hinaus wurde die Werkleitung ermächtigt, ein Vergabeverfahren einzuleiten und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben, wenn die hierfür zu erwartenden Kosten innerhalb der haushaltsrechtlichen Ermächtigung liegen.
Anschließend umfassten die TOP 6 bis 9 die Einleitung folgender Vergabeverfahren:
| • | Linersanierung in der Ortsgemeinde Balduinstein, Ortsteil Hausen (6) |
| • | Linersanierung der Hauptkanäle in der Ortsdurchfahrt Heistenbach (7) |
| • | Erneuerung der Trinkwasserleitung und des Hauptkanals inklusive der Wasserleitungs- und Kanalanschlüsse in der Straße „Auf der Wacht“ für den 1. Bauabschnitt als Gemeinschaftsmaßnahme mit der Stadt Diez (8) |
| • | Durchführung von Mäh-, Mulch- und Rückschnittarbeiten für die beiden Betriebszweige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in den Jahren 2026 bis 2028 (9). |
Unter den Tagesordnungspunkten 10 und 11 lagen weder Anträge noch Mitteilungen der Beigeordneten oder Anfragen der Ausschussmitglieder vor. Ebenso war der Aufruf eines nicht öffentlichen Teils in dieser Sitzung nicht erforderlich.
[Weitere Informationen zu den Sitzung erhalten Sie auf unserer Internetseite unter Ratsinformation]