Der Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Das in Rheinland-Pfalz neu zu schaffende Ausbaubeitragsrecht verlangt zwingend, das die Straßen im Geltungsbereich der entsprechenden Satzung nach § 36 Landesstraßengesetz (LStrG) für den öffentlichen Verkehr gewidmet sind. So fassten die Gemeindevertreter in TOP 2 einen vorsorglichen Widmungsbeschluss, mit welchem alle relevanten Straßen im Gemeindegebiet erfasst werden. Fortgesetzt zu dem Themenbereich erließ man dann unter TOP 3 die neu gefasste Straßenausbausatzung zur Einführung von flächendeckenden wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen mit einem Gemeindeanteil von 30 %. Während des TOP 4 vergab man zum einen die Putzarbeiten im Rahmen des Rathausanbaus und zum anderen die Installation einer Notausgangsbeleuchtung im Dorfgemeinschaftshaus. Anschließend entschied man unter TOP 5 über ein Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB). Danach lag für den Punkt 6 Verschiedenes nichts vor. Zum Ende der Sitzung machte der Vorsitzende unter TOP 7 folgende Mitteilungen: Das Vorliegen von drei Machbarkeitsstudien in Verbindung mit der geplanten Erweiterung der Kindertagesstätte; der Forstbegang unter Beteiligung des Revierförsters zum Thema Forsteinrichtungswerke vom 04.03.2023; die Planung des Seniorennachmittags für den 24.06.2023 mit dem Wunsch des Vorsitzenden, dass für dessen Gestaltung Vorschläge gemacht werden; der Umwelttag vom 15.04.2023; die Veranstaltung für die Anwohner des Vorderen Bodens wegen der beabsichtigten Änderung des Bebauungsplans für den Bereich; die Nennung derjenigen Personen, die sich für das Amt eines Schöffen oder Jugendschöffen interessiert haben. Der Aufruf eines nicht-öffentlichen Teils in dieser Sitzung war entbehrlich.
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