Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 593.945,00 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 593.292,00 Euro
der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf — 653,00 Euro
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein-
und Auszahlungen auf — 13.612,00 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 101.886,00 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 337.020,00 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — -221.522,00 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — 221.522,00 Euro.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 0,00 Euro
verzinste Kredite auf — 87.685,00 Euro
zusammen auf — 87.685,00 Euro.
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf — 0,00 Euro.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf — 0,00 Euro.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 241.664,00 Euro.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A auf — 345 v. H.
- Grundsteuer B auf — 465 v. H.
- Gewerbesteuer auf — 380 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund — 55,00 Euro
- für den zweiten Hund — 66,00 Euro
- für jeden weiteren Hund — 88,00 Euro
- für den ersten gefährlichen Hund — 715,00 Euro
- für jeden weiteren gefährlichen Hund — 715,00 Euro
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:
Für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses bei
| • | Familienfeiern, Jubiläen und sonst. Veranstaltungen durch Ortsansässige | ||
| im großen Saal | 150,- Euro | jeder weitere Tag 100,- Euro | |
| Heizkosten lt. Verbrauch | |||
| Im kleinen Saal 1. Tag | 100,- Euro | jeder weitere Tag 50,- Euro | |
| Heizkosten lt. Verbrauch | |||
| im Clubraum | 70,- Euro | jeder weitere Tag 30,- Euro | |
| Heizkosten lt. Verbrauch | |||
| • | bei Trauerfeiern pauschal | 150,- Euro | |
| • | Benutzung durch Ortsvereine mit | ||
| Wirtschaftsbetrieb 1. Tag | 200,- Euro | jeder weitere Tag 150,- Euro | |
| Heizkosten lt. Verbrauch | |||
| bei Veranstaltungen der Gaststättenbetriebe | |||
| 1. Tag | 300,- Euro | jeder weitere Tag 250,- Euro | |
| Heizkosten lt. Verbrauch | |||
Mit auswärtigen Benutzern wird eine Sondervereinbarung getroffen.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 1.264.360,77 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 1.264.465,77 Euro und zum 31.12.2026 1.265.118,77 Euro.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500,00 Euro überschritten sind.
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 Euro sind einzeln im Teilfinanzhaushalt oder in einer Investitionsübersicht darzustellen, ebenso solche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken.
Der Durchschnittssatz (= Einheitssatz) für einmalige Investitionskosten für die Straßenoberflächenentwässerung für Sammelleistungen ergibt sich aus der Satzung über die Festsetzung der Beitrags- und Gebührensätze für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung der Verbandsgemeinde Diez für das jeweilige Haushaltsjahr.
Regelungen zu § 15 GemHVO (unechte Deckungsfähigkeit):
In Anwendung des § 15 Abs. 2 GemHVO wird folgender Deckungsvermerk festgelegt:
Regelungen zu § 16 GemHVO (echte Deckungsfähigkeit):
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind mit Schreiben vom 09.03.2026 erteilt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Donnerstag, dem 07.05.2026 bis Dienstag, dem 19.05.2026 während der regulären Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, im Rathaus Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez, Zimmer 120 öffentlich aus.