Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 24 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), des § 2 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) und § 1 Abs. 4 Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
(1) Die Beitragssätze für Abwassersammelleitungen (Straßenleitungen) einschließlich Anschlussleitungen im öffentlichen Bereich gem. § 7 Abs. 2 KAG in Verbindung mit §§ 2 und 7 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Diez betragen:
| a) für das Schmutzwasser | 14,82 EUR |
| b) für das Oberflächenwasser | 24,98 EUR |
pro qm beitragspflichtiger Fläche.
Der Beitragssatz für den wiederkehrenden Beitrag wird gem. § 7 Abs. 2 KAG in Verbindung mit § 13 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Diez für Grundstücke, die an die Abwasserbeseitigungseinrichtung der Verbandsgemeinde Diez angeschlossen sind oder angeschlossen werden können auf 0,50 EUR pro qm beitragspflichtige Fläche festgesetzt.
(1) Die Grundgebühr für Schmutzwasser wird auf
| a.) 21,12 EUR pro Einwohnergleichwert und |
| b.) 63,36 EUR pro Wohneinheit |
festgesetzt.
(2) Die Benutzungsgebühr für Schmutzwasser beträgt 2,10 EUR pro cbm gewichtete Schmutzwassermenge.
(1) Der Durchschnittssatz für einmalige Investitionskosten für die Straßenoberflächenentwässerung von Ortsgemeindestraßen für „Sammelleitungen“ beträgt: 32,67 EUR pro qm neu angeschlossener Straßenfläche.
(2) Der Kostenersatz für die laufenden Kosten der Straßenoberflächenentwässerung für Ortsgemeindestraßen wird auf 0,66 EUR pro qm angeschlossener Straßenfläche festgesetzt.
(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt außer Kraft die Satzung über die Festsetzung der Beitrags- und Gebührensätze für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung für 2023 der Verbandsgemeinde Diez vom 15.12.2022.