Titel Logo
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 2/2024
Verbandsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Satzung über die Festsetzung der Beitrags- und Gebührensätze

für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung für 2024 der Verbandsgemeinde Diez vom 14.12.2023

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 24 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), des § 2 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) und § 1 Abs. 4 Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Beitragssätze einmalige Beiträge

(1) Die Beitragssätze für Abwassersammelleitungen (Straßenleitungen) einschließlich Anschlussleitungen im öffentlichen Bereich gem. § 7 Abs. 2 KAG in Verbindung mit §§ 2 und 7 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Diez betragen:

a) für das Schmutzwasser

14,82 EUR

b) für das Oberflächenwasser

24,98 EUR

pro qm beitragspflichtiger Fläche.

§ 2

Beitragssatz wiederkehrender Beitrag

Der Beitragssatz für den wiederkehrenden Beitrag wird gem. § 7 Abs. 2 KAG in Verbindung mit § 13 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Diez für Grundstücke, die an die Abwasserbeseitigungseinrichtung der Verbandsgemeinde Diez angeschlossen sind oder angeschlossen werden können auf 0,50 EUR pro qm beitragspflichtige Fläche festgesetzt.

§ 3

Gebührensätze

(1) Die Grundgebühr für Schmutzwasser wird auf

a.) 21,12 EUR pro Einwohnergleichwert und

b.) 63,36 EUR pro Wohneinheit

festgesetzt.

(2) Die Benutzungsgebühr für Schmutzwasser beträgt 2,10 EUR pro cbm gewichtete Schmutzwassermenge.

§ 4

Straßenoberflächenentwässerung

(1) Der Durchschnittssatz für einmalige Investitionskosten für die Straßenoberflächenentwässerung von Ortsgemeindestraßen für „Sammelleitungen“ beträgt: 32,67 EUR pro qm neu angeschlossener Straßenfläche.

(2) Der Kostenersatz für die laufenden Kosten der Straßenoberflächenentwässerung für Ortsgemeindestraßen wird auf 0,66 EUR pro qm angeschlossener Straßenfläche festgesetzt.

§ 5

Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt außer Kraft die Satzung über die Festsetzung der Beitrags- und Gebührensätze für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung für 2023 der Verbandsgemeinde Diez vom 15.12.2022.

Diez, den 14.12.2023 Verbandsgemeindeverwaltung Diez
Maren Busch, Bürgermeisterin