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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 2/2024
Verbandsgemeinde
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Preisblatt

Anlage 1 zu den zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung "ZVB-Wasser" der Verbandsgemeinde Diez.

§ 1 Jahresgrundpreis (§ 14 ZVB-Wasser)

(1) Der Jahresgrundpreis beträgt:

a) bei Wasserzählern mit einer

Nettoentgelt

Umsatzsteuer

Bruttoentgelt

Nenngröße (Qn) von:

EUR

%

EUR

EUR

3 - 5 cbm (Qn = 2,5) =

120,00

7

8,40

128,40

7 - 10 cbm (Qn = 6) =

768,00

7

53,76

821,76

10 - 20 cbm (Qn = 10) =

1.680,00

7

117,60

1.797,60

über 20 cbm (Qn = 20) =

3.984,00

7

278,88

4.262,88

b) Standrohrzähler für das Ausleihen

- bis zu einer Woche

20,00

7

1,40

21,40

- über eine Woche je angefangenen Monat

40,00

7

2,80

42,80

(2)Bei Verbundzählern ist der Jahresgrundpreis für beide Zähler zu zahlen.

§ 2 Arbeitspreis ( § 15 ZVB-Wasser)

Der Arbeitspreis beträgt je cbm

2,24

7

0,16

2,40

§ 3 Baukostenzuschuss (§ 4 ZVB-Wasser)

Der Baukostenzuschuss bei Anschlüssen an vor dem 01. Jan. 1981 errichteten Verteilungsanlagen beträgt:

a) je qm Grundstücksfläche

1,00

7

0,07

1,07

b) je cbm umbauter Raum

1,30

7

0,09

1,39

§ 4 Kostenerstattung für Hausanschlüsse im öffentlichen Bereich (§ 8 ZVB-Wasser)

a) Kostenpauschale je m ohne Wiederherstellung befestigter Oberflächen

245,00

7

17,15

262,15

b) Kostenpauschale je m mit Wiederherstellung befestigter Oberflächen

370,00

7

25,90

395,90

§ 5 Kostenerstattung für Inbetriebnahme und Anschluss einer Anlage (§ 13 AVB-Wasser V)

Kostenpauschale für den erstmaligen Anschluss einer Kundenanlage an das Versorgungsnetz und für die Inbetriebnahme

30,00

7

2,10

32,10

§ 6 Sicherheitsleistung für Hydrantenstandrohr (§ 22 Abs. 4 AVB-Wasser V)

Für die Bereitstellung eines Standrohres sind als Kaution zu hinterlegen.

500,00

§ 7 Inkrafttreten

Diese Anlage 1 zu den "ZVB-Wasser" gilt ab 01.01.2024

Diez, den 14.12.2023
Thorsten Lotz, Werkleiter