Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Anschließend begrüßte er Herrn Axel Wilhelm, der als Vertreter des Fachbereichs 3 „Planen, Bauen und Umwelt“ der Verbandsgemeindeverwaltung an der Sitzung teilnahm.
Zu Tagesordnungspunkt 2 lag dem Ausschuss eine Bauvoranfrage zur Errichtung von 13 Mehrfamilienhäusern im Bereich von Flur 7, Flurstück 75 vor. Nach eingehender Prüfung des Sachverhalts beschloss das Gremium, das Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu verweigern. Ebenso wurde die Zustimmung zur Bauvoranfrage nach § 246e BauGB versagt und ein entsprechender Beschlussvorschlag an den Gemeinderat formuliert.
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Auch an dieser Zusammenkunft nahm Herr Wilhelm von der Verwaltung beratend teil.
Der TOP 2 beinhaltete die oben erwähnte Bauvoranfrage, in deren Zusammenhang sich der Rat der Beschlussempfehlung des Bau-, Umwelt- und Entwicklungsausschusses anschloss und das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB versagte. Ebenso wurde die Zustimmung zur Bauvoranfrage nach § 246e BauGB abgelehnt.
Wobei die Vorschriften des § 22 GemO (Sonderinteresse) während der beiden Versammlungen Anwendung fanden.
Im anschließenden nicht öffentlichen Teil der Sitzung wurde einem Grundstücksverkauf zugestimmt.
[Weitere Informationen zu den Sitzungen erhalten Sie auf unserer Internetseite unter Ratsinformation]