Titel Logo
DIEZeitung - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Diez
Ausgabe 20/2026
Holzappel
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung über Vorarbeiten im vereinfachten Umlegungsverfahren „Am Horhäuser Weg“ in der Gemeinde Holzappel

Für die Durchführung der vereinfachten Umlegung „Am Horhäuser Weg“ wird am 01. Juni 2026 mit den Vorarbeiten begonnen.

Von den Vorarbeiten sind folgende Grundstücke betroffen:

Gemarkung: Holzappel

Grundbuchbezirk: Holzappel

Flur: 10

Flurstücke Nr.: 134/5, 134/6

Flur: 12

Flurstücke Nr.: 45/A (Teilbereich aus 45/1), 47/1, 47/2, 48, 49, 50, 51/1, 51/A (Teilbereich

aus 51/2), 53/A (Teilbereich aus 53/1), 69/1, 69/2, 70, 71, 72/1, 72/2, 73/1

 

Den Beauftragten des Vermessungsbüros Hans Brost, Langgasse 9, 56357 Nochern ist nach § 209 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung das Recht eingeräumt, alle von der vereinfachten Umlegung betroffenen Grundstücke zum Zwecke der Vermessung und Abmarkung zu betreten.

Es wird gebeten, eingefriedete (verschlossene) Grundstücke offen zu halten. Die Vorarbeiten können auch vorgenommen werden, wenn die Eigentümerinnen oder Eigentümer und Besitzerinnen oder Besitzer nicht anwesend sind.

Die Vorarbeiten werden am 01. Juni 2026 beginnen und voraussichtlich drei Monate dauern.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntgabe der Vorarbeiten im Umlegungsgebiet kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Bekanntgabe der Vorarbeiten gilt zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Der Widerspruch kann bei dem Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde Holzappel, Geschäftsstelle: Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg

1.

in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes,

2.

schriftformersetzend nach § 3a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9a Abs. 5 des Onlinezugangsgesetzes,

3.

schriftlich oder

4.

zur Niederschrift

erhoben werden.

Westerburg, den 30. April 2026
Dr.-Ing. Gabriele Hückelheim
Vorsitzende des Umlegungsausschusses

Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter folgendem Link

veröffentlicht: www.vgdiez.de/aktuelles

Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit der die Umlegung durchführenden Stelle finden Sie unter

https://vermka-westerwaldtaunus.rlp.de/de/wichtige-informationen/elektronische-kommunikation/.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter

https://lvermgeo.rlp.de/de/wichtigeinformationen/datenschutz/.