Die Vorsitzende Frau Annette Wick, eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte die form- und fristgerechte Einladung fest. Ihrer anschließenden Bitte um Aufnahme des Punktes „Vertragsangelegenheiten“ in den nicht öffentlichen Teil der Sitzung wurde zugestimmt.
Im Laufe des Tagesordnungspunkts (TOP 2) wurde das Prüfergebnis des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2023, welches durch den Rechnungsprüfungsausschuss erbracht wurde, vorgestellt. Gleichzeitig wurden der Stadtbürgermeisterin, den Beigeordneten sowie der Verbandsgemeindebürgermeisterin und gleichfalls deren Beigeordneten Entlastung erteilt.
Zum in TOP 3 von einer Stadtratsfraktion mündlich eingebrachten Antrag teilte der Erste Beigeordnete der Stadt, Herr Marco Rosso, mit, dass der zuständige Mitarbeiter der Verwaltung derzeit im Urlaub sei. Die Thematik werde jedoch anschließend zügig wieder aufgegriffen.
Unter dem Tagesordnungspunkt „Mitteilungen und Anfragen“ wurde zunächst auf einen zerstörten Verkehrsspiegel an der gefährlichen Kreuzung Campingplatz / Zum Mühlchen hingewiesen, dessen zeitnaher Ersatz aufgrund des bestehenden Gefahrenpotenzials zugesagt wurde. Zudem wurden überhöhte Geschwindigkeiten in der Brückenstraße im Zusammenhang mit der aktuellen Umleitungsstrecke ins Wohngebiet „Schläfer“ thematisiert, woraufhin die Stadtbürgermeisterin verstärkte Kontrollen durch das Ordnungsamt sowie den Einsatz der Geschwindigkeitsmesstafel ankündigte. Darüber hinaus wurde von zahlreichen Verstößen gegen Einbahnregelungen entlang der Umleitungsstrecke berichtet sowie die aus Sicht einzelner Ratsmitglieder zu späten Informationen im Mitteilungsblatt kritisiert, wozu die Stadtbürgermeisterin entgegnete, dass es vorab bereits Veröffentlichungen hierzu auf der städtischen Homepage gegeben habe. Zu der fehlenden Veröffentlichung im Mitteilungsblatt verwies. Frau Wick auf eine verspätete Zurverfügungstellung des Umleitungsplans durch das zuständige Unternehmen. Ferner wurde aus dem Kreis der Ratsmitglieder die Gefährdungssituation am Fußgängerüberweg am Kreisel „Koblenzer Straße„ angesprochen, insbesondere durch Radfahrer, die den Zebrastreifen aufsitzend queren und womöglich davon ausgehen, dass ihnen Vorfahrt zu gewähren ist, wobei die Vorsitzende auf bereits umgesetzte Maßnahmen und die schwierige Verkehrssituation an der Stelle hinwies. Anschließend teilte sie ebenfalls mit, dass der Haushalt 2026 mit Ausnahme eines gesondert zu prüfenden Kreditansatzes für das Oranienbad von der Kommunalaufsicht genehmigt worden sei. Sie informierte zudem darüber, dass künftig auch nicht einem Ausschuss angehörende Ratsmitglieder die Ausschusseinladungen „zur Kenntnis“ erhalten werden, jedoch weder stimmberechtigt sind noch Anspruch auf Sitzungsgeld haben. Zum Ersatzneubau der Bismarckbrücke wurde mitgeteilt, dass die Behelfsbrücke Mitte April aufgebaut werden solle und erst danach der Abriss der alten Brücke beginne. Zur Inwertsetzung der Aar-Treppe wurde erläutert, dass die Schadstelle an der Mauer weiterhin besteht und zunächst das laufende Ausschreibungsverfahren bei der SGD als zuständige Behörde abgewartet werden müsse. Auf der gegenüberliegenden Seite waren nach Auftragserteilung die Sanierung der Mauer und die anschließende Installation der Treppe vorgesehen, was sich jedoch verzögert hat. Dann nahm der Erste Beigeordnete Stellung zu einem Vorfall im Oranienbad und stellte klar, dass eine Person, die Badegäste mit einer Kamera gefilmt oder fotografiert habe, vom Personal des Bads festgehalten und der Polizei übergeben sowie mit einem Hausverbot belegt worden sei. Beigeordneter Fickeis berichtete zum Projekt „Sporthalle am Wirt“, dass die Ausschreibungen derzeit liefen und kleinere technische Probleme bereits behoben oder zeitnah repariert würden, zugleich äußerte er die Hoffnung, dass aufgrund der schwächeren Nachfrageseite Aufträge schneller und vielleicht auch günstiger vergeben werden können. Zum Schluss wurden die abgeschlossenen Forstarbeiten im Hain genannt, bei denen zwar Schäden an den Wegen entstanden seien, die Arbeiten dennoch zufriedenstellend verlaufen wären.
Im sich anschließenden nicht öffentlichen Teil der Sitzung wurde eine Forstangelegenheit beschlossen sowie der Stadtbürgermeisterin eine Bevollmächtigung erteilt, die sie berechtigt, eine Vereinbarung im Namen und Auftrag der Stadt zu schließen.
Der Erste Beigeordnete der Stadt, Herr Marco Rosso, eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte die form- und fristgerechte Einladung fest.
Mit der an den Stadtrat ausgesprochenen Beschlussempfehlung in TOP 2 gab der Ausschuss den Anstoß, im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Lebendige Zentren“ einen sogenannten Verfügungsfonds umzusetzen. Dieser soll Bürgerinnen und Bürgern, Vereine und Institutionen dabei unterstützen, eigene Ideen, Aktionen und kleinere Projekte zur Belebung der Innenstadt einzubringen und fördern zu lassen. Grundlage ist das zuvor erarbeitete integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK), das nach Analyse- und Beteiligungsprozessen erstellt und von der ADD grundsätzlich genehmigt wurde.
Über Förderanträge entscheidet ein eigenes Gremium aus Vertretern lokaler Vereine, Institutionen und Anwohner. Die Einzelprojekte können in der Regel mit bis zu 5.000 Euro gefördert werden. Insgesamt stehen jährlich 20.000 Euro für die nächsten zehn Jahre zur Verfügung.
Der TOP 3 hatte die Beschlussempfehlung an den Stadtrat zum Inhalt, die Prüfung des in der Stadt Diez aktiven BID (Business Improvement District) künftig auf den hiesigen Rechnungsprüfungsausschuss zu übertragen. Wobei sich das BID der Aufwertung und Stärkung der Innenstadt durch gemeinsame Maßnahmen von Gewerbetreibenden, Eigentümern und der Kommune zur Belebung des Stadtzentrums und zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität sowie des Marketings und des Veranstaltungsangebots verschrieben hat. Da das BID auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrags auch teilweise öffentliche Aufgaben wahrnimmt, unterliegen dessen Aktivitäten einer gesetzlichen Kontrolle. Worunter insbesondere die Tätigkeits- und Finanzberichte, die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel sowie die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zählen.
Anschließend nahm der Ausschuss unter TOP 4 eine der Stadt zugedachte Spende entgegen.
Danach lagen unter TOP 5 keine Anträge vor, wobei während der Mitteilungen des Vorsitzenden und den Anfragen der Ausschussmitglieder in TOP 6 bekannt gegeben wurde, dass die nächste Stadtratssitzung vom 30. April in den Räumlichkeiten der Fachschule Optonia/Bildungspark GmbH stattfinden wird.
Im sich anschließenden nicht öffentlichen Teil der Sitzung wurde einer Steuer- sowie einer Grundstücksangelegenheit zugestimmt.
Der Erste Beigeordnete der Stadt, Herr Marco Rosso, eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte die form- und fristgerechte Einladung fest.
In TOP 2 empfahl der Ausschuss dem Stadtrat, dieser möge die 4. Änderung des Bebauungsplanes "In den Schläferbergen" gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) beschließen. Wobei die Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB erfolgen soll. Gleichzeitig wurde der Beschluss vom 10.07.2025 aufgehoben. Im Übrigen fanden die Vorschriften des § 22 GemO (Sonderinteresse) Anwendung.
Genauso erging in TOP 3 der Beschlussvorschlag an den Stadtrat, die Sanierungssatzung für den Bereich des Stadtkerns zu beschließen. Womit das Gebiet förmlich festgelegt ist und durch die Veröffentlichung Rechtskraft erlangt. Zudem wurde die Stadtbürgermeisterin gebeten, die Satzung auszufertigen und mit dem dazugehörigen Plan öffentlich bekannt zu machen.
Dann beschloss der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss die Sanierung des Außengeländes der Kita „Auf der Hohen Straße“ und beauftragte den Fachbereich Tiefbau in der Verwaltung, vorbehaltlich der Bewilligung des Haushalts 2026 mit der Einholung von 3 Angeboten. Nach deren rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung soll die Verwaltung sodann den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter erteilen, sofern die Kostenschätzung um nicht mehr als 20 % überschritten wird (TOP 4).
Danach wurde einem Anlieger die Absenkung des Bordsteins auf der Länge von 7 Meter vor seinem Anwesen im Bereich der Hainstraße auf eigene Kosten gewährt (TOP 5).
Schließlich erteilte das Gremium während der Tagesordnungspunkte 6 bis 8 sein Einvernehmen zu 3 geplanten Bauvorhaben gemäß § 36 BauGB.
Zum Ende der Sitzung wiesen mehrere Anwesende unter dem Punkt „Mitteilungen des Vorsitzenden und Anfragen der Ausschussmitglieder auf verschiedene bauliche Sachverhalte im Stadtgebiet hin.
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