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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 22/2023
Birlenbach
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1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan der Ortsgemeinde Birlenbach 2023

Auslegung des Haushaltsplanentwurfs 2023 nebst seiner Anlagen

Gemäß § 97 Abs. 1 S. 1 GemO (zuletzt geändert am 01.07.2016) ist der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an den Gemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan und Anlagen der Ortsgemeinde Birlenbach liegt zur Einsichtnahme vom 01.06.2023 bis zur Beschlussfassung am 19.06.2023 während der Dienststunden und zwar montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, montags bis mittwochs von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Diez, Louise-Seher-Straße 1, 1. OG, Fachbereich 5/Kasse öffentlich aus.

Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung, des Nachtragshaushaltsplans oder seiner Anlagen können innerhalb einer 14-tägigen Frist ab dem 01.06.2023 durch die Einwohner der Ortsgemeinde Birlenbach schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez oder auch per E-Mail an verwaltung@vgdiez.de eingereicht werden. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Birlenbach 31.05.2023
Dr. Georg Klein, Ortsbürgermeister