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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 22/2024
Stadt Diez
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Amtliche Bekanntmachungen

hier: erneute Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Die o. a. Bebauungsplanänderung liegt in der Zeit vom 07.06.2024 bis einschließlich 08.07.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez, Zimmer 209, während der Öffnungszeiten erneut öffentlich aus.

Darüber hinaus können die Planunterlagen unter der Adresse https://www.vgdiez.de/beteiligungsverfahreneingesehen werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 05.09.2023 mit der Feststellung, dass ausweislich der vorliegenden Starkregengefährdungskarten für das Plangebiet nicht mit einer besonderen Gefährdung durch erhöhte Abflusskonzentrationen bei extremen Niederschlägen zu rechnen ist
  • Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 04.10.2023 mit dem Hinweis, dass die Vorschriften des Artenschutzrechts (vgl. § 44 BnatSchG) zu beachten sind

Während der Auslegungsfrist können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez abgegeben werden; nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist in der nachstehenden, unmaßstäblichen Skizze mit einer dicken, schwarzen, gestrichelten Linie dargestellt.

Diez, den 29.05.2024
Annette Wick, Stadtbürgermeisterin