Gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der Angliederungsjagdgenossenschaft Cramberg vom 02.11.2012 findet am Mittwoch, 17.06.2026 um 20.00 Uhr im Rathaus, die diesjährige Versammlung der Angliederungsgenossenschaft Cramberg statt.
Hierzu sind alle Jagdgenossinnen und Jagdgenossen eingeladen. Jede/r Jagdgenossinn/e kann sich aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Hierbei dürfen nicht mehr als drei Vollmachten in einer Person vereinigt werden. Bei Grundstücken, die im Eigentum oder Gesamteigentum mehrere Personen stehen, kann das Stimmrecht nur von einem Eigentümer einheitlich ausgeübt werden. Eigentümer von Grundstücken auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf (§ 8 LJG, befriedete Bezirke), gehören nicht der Jagdgenossenschaft an.
Tagesordnung:
Begrüßung
Wahl des Schriftführers
Feststellung der Zahl der anwesenden Jagdgenossen und der von ihnen vertretenen Flächen
Bericht über die Verwendung des Reinertrages aus dem HHJahr 2020 - 2025
Verschiedenes