Die Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Während des Tagesordnungspunkts (TOP 2) empfahl der Ausschuss dem Gemeinderat, den Auftrag zur Erstellung eines Forsteinrichtungswerks (Betriebsplanes) für den Gemeindewald an ein Fachbüro zum Stichtag 01.10.2024 zu vergeben. Der Aufruf eines nicht-öffentlichen Teils in dieser Sitzung war entbehrlich.
Die Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Ihrer anschließenden Bitte um Ergänzung der Tagesordnung wurde zugestimmt. Während der in TOP 2 anberaumten Einwohnerfragestunde verlas die Vorsitzende eine Anfrage zur Möglichkeit, frühzeitig eine Grabstätte auf dem hiesigen Friedhof abzuräumen. Unter den TOP 3 und 4 erfolgten die Vorschläge für die Wahlen der Schöffen und Hilfsschöffen sowie die für die Wahlen der Jugendhaupt- und Jugendhilfsschöffen für den Jugendhilfeausschuss des Rhein-Lahn-Kreises jeweils für den Zeitraum von 2024-2028. Der TOP 5 beinhaltete auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde die Beschlussfassung des Rats, den Auftrag zur Erstellung eines Forsteinrichtungswerkes hinsichtlich des Gemeindewalds zu vergeben. Das Einrichtungswerk dient als mittelfristiger Betriebsplan zur Grundlage der Forstbewirtschaftung für die nächsten 10 Jahre. Während der TOP 6 und 6.1 wurde zum einen der Auftrag zur Installierung eines Geländers an der Brühlstraße und zum anderen der Auftrag zur Verkleidung eines Containers mit Schmuckelementen im Bereich der Lahnanlagen vergeben. Unter dem TOP 7 informierte die Vorsitzende ihre Ratskollegen im Sinne des § 33 Abs. 2 GemO über Vertragsbeziehungen, die die Ortsgemeinde mit ihren Arbeitnehmern, den Ratsmitgliedern, der Ortsbürgermeisterin bzw. dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten selbst geschlossen hat. Für die Ortsgemeinde Balduinstein wurde mitgeteilt, dass es solche Vereinbarungen oder Verträge nicht gäbe. Dann gab die Vorsitzende eine von ihr im Benehmen mit ihren Beigeordneten getroffene Eilentscheidung wegen der Beseitigung eines Wasserschadens in der gemeindeeigenen Mietwohnung im Rathaus bekannt. Anschließend legitimierte die Ortsgemeinde die Verbandsgemeinde, den Zeitvertrag zur Durchführung von Reparaturarbeiten an Straßen, Wegen und Plätzen im Bereich der Verbandsgemeinde Diez neu auszuschreiben. Gleichzeitig wurde die Verwaltung nach Prüfung des Ausschreibungsergebnisses ermächtigt, dem wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen (TOP 9). Der TOP 10 beinhaltete den Beschluss des Gemeinderates, dass er keine Bedenken gegen das Raumordnungsverfahren zur Errichtung einer Freiflächen-Fotovoltaikanlage in der Ortsgemeinde Altendiez erhebt. Im Rahmen des TOP 11 widmeten die Ratsmitglieder alle Gemeindestraßen gemäß § 36 Landesstraßengesetz (LStrG) als öffentliche Verkehrsfläche. Dieser Schritt war notwendig, um die rechtssichere Einführung eines wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags in Balduinstein nicht zu gefährden, denn das gewidmet sein der Straßen ist hierfür eine gesetzlich unabdingbare Voraussetzung. Zum Ende der Sitzung enthielten die Mitteilungen der Ortsbürgermeisterin folgende Sachverhalte: Den Termin für die Veranstaltung „Dîner en blanc“ am 24. Juni 2023 ab 17.00 Uhr im Pavillon; die Klimapatenschulung; die der Gemeinde zugedachte Spende zur Reinigung des Kreuzes in Schaumburg. Zudem gab es einige Anfragen aus den Reihen der Ratsmitglieder. Im sich anschließenden nicht-öffentlichen Teil der Sitzung berichtete die Vorsitzende über den aktuellen Sachstand zur Jagdverpachtung.
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