Titel Logo
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 24/2023
Sonstige Nachrichten - Stadt Diez
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus der Sitzung des Stadtrates vom 30.03.2023

Die Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Während der in Tagesordnungspunkt (TOP 2) anberaumten Einwohnerfragestunde gab es keine Wortmeldungen. Unter TOP 3 beschlossen die Stadtratsmitglieder die abgeänderte Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan in seiner jetzt vorgelegten Form für das Haushaltsjahr 2023. Anschließend erfolgten die Beratung und Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplans „Freiendiez II“ gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB). Die Änderung erfolgt gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren (TOP 4). Nach vorangegangener Ausschreibung der Maßnahme vergab das Gremium unter TOP 5 den Auftrag zur Erschließung des Baugebiets „Hohe Straße II“ 3. Bauabschnitt an den wirtschaftlichsten Bieter. Der TOP 6 beinhaltete die Auftragsvergabe an ein Fachbüro zur Erstellung eines sog. Forsteinrichtungswerks, welches die Grundlage zur Bewirtschaftung der Diezer Gemeindewälder auf Sicht von zehn Jahren bildet. Im Kontext mit dem Vollzug der Wassergesetze mit der möglichen Errichtung einer Steganlage (Typ Lahn I) bei Lahnkilometer 83,817 am rechten Ufer hat der Stadtrat beschlossen, eigenen Gestaltungsinteressen in diesem Bereich Vorrang einzuräumen und die o g. Maßnahme erst einmal zurückzustellen (TOP 7). In TOP 8 beschloss das Gremium der Stadt Diez, die vorgelegten Pflegerichtlinien als Grundlage für die weitere Pflege und Bewirtschaftung der städtischen Grundstücke im Bereich Diersteiner Au und Hohe Straße anzuwenden. Der Förderverein „Blühende Lebensräume Diez“ hat die Richtlinie gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Diez und den in dem Gebiet betroffenen Landwirten erarbeitet. Aus dem Rat wurde dem Vorsitzenden des Vereins, Herrn Groh, und seinen Mitstreitern für das Engagement herzlich gedankt. Die TOP 9 und 10 beinhalteten zum einen die Vorschläge zur Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen und zum anderen die Vorschläge zur Wahl der Jugendschöffen sowie der Jugendhilfsschöffen für den Jugendhilfeausschuss des Rhein-Lahn-Kreises jeweils für die Wahlperiode 2024-2028. Vorbehaltlich einer kommunalaufsichtlichen Genehmigung beschlossen die Ratsmitglieder die Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten der Hallenbad Diez-Limburg GmbH, an der die Stadt Diez als Sitzgemeinde des Hallenbads einen 30-prozentigen Anteil hält. Die neuerliche Entscheidung über die Ausfallbürgschaft wurde notwendig, da das ursprüngliche Investitionsdarlehen zum 31.03.2023 ausgelaufen ist und eine Anschlussfinanzierung erfolgen musste (TOP 11). Anträge lagen unter TOP 12 keine vor. Die Mitteilungen und Anfragen beinhalteten unter TOP 13 folgende Sachverhalte: Zunächst gab die Vorsitzende eine von ihr im Benehmen mit ihren Beigeordneten getroffene Eilentscheidung zugunsten einer weiterführenden Reparatur im Zuge der Sanierung des Kleinspielfeldes auf dem Wirt bekannt. Die Vorsitzende berichtete außerdem, dass die Arbeiten in der Fritz-von-Unruh-Siedlung gut im Zeitplan lägen. Anfragen gab es zu zahlreichen Straßen in der Stadt Diez, die akut reparaturbedürftig sind, und zu dem Zustand des Treppenabgangs zur Aar im Bereich des Marktplatzes, wobei die letztgenannte Angelegenheit von den Ratsmitgliedern zur weiteren Klärung in den Ältestenrat der Stadt abgegeben wurde. Ebenfalls wurde der Sachstand zum Verkauf der städtischen Liegenschaft in der Friedrichstraße und der Tiefgarage im Werkes abgefragt. Ein nicht-öffentlicher Teil während dieser Sitzung war mangels Sachverhalten entbehrlich.

Aus der Sitzung des Bau- Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Diez vom 18.04.2023

Die Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Dann bat sie um Erweiterung der Tagesordnung. Der TOP 2 beinhaltete die Empfehlung des Ausschusses an den Stadtrat, eine 1. Änderung des Bebauungsplans „Hohe Straße II 3. Bauabschnitt“ vorzunehmen. Im Kern betreffen die hierin bestimmten Anpassungen folgenden Passus:

Bei der Errichtung von Wohngebäuden sowie deren baulicher Erweiterung sind bauliche und technische Maßnahmen zur Nutzung von solarer Strahlungsenergie auf mindestens 50 % der Dachfläche vorzusehen. Regelungen aus dem Energiefachrecht, die über obige Festsetzung hinausgehen, bleiben unberührt.

Anschließend legitimierte der Ausschuss die Verbandsgemeinde, den Zeitvertrag zur Durchführung von Reparaturarbeiten an Straßen, Wegen und Plätzen im Bereich der Verbandsgemeinde Diez neu auszuschreiben. Gleichzeitig wurde die Verwaltung nach Prüfung des Ausschreibungsergebnisses ermächtigt, dem wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen (TOP 3). Während der Tagesordnungspunkte 4-11 erteilte der Stadtrat achtmal sein Einvernehmen gemäß § 36 BauGB für die geplanten Baumaßnahmen. In TOP 12 lagen keine Anträge vor. Die Anfragen und Mitteilungen im Rahmen des TOP 13 hatten folgende Sachverhalte zum Inhalt: Die Vorsitzende informierte darüber, dass im Kontext mit dem zu erstellenden Mobilitätskonzept für die Stadt 2 Angebote von Fachbüros vorliegen, nach deren Auswertung der Auftrag zeitnah erteilt werden soll, im Übrigen stehe das Grobkonzept zur Stadtentwicklung, welches an die Fachbehörden im Land zur Stellungnahme abgegeben wurde. Weitere Themen waren u. a. der Verkauf der Tiefgarage Werkes, die neu entstandenen Überquerungshilfen in Freiendiez sowie der weitere Fortgang mit der SV Halle in dem Ortsteil. In Verschiedenes (14) ging die Vorsitzende auf einen in der Presse erschienenen Artikel ein, in dem der starke Bewuchs am Aarufer von einem Mitglied der Projektgruppe kritisiert wurde, die sich zum Ziel gesetzt hat, hier für Abhilfe zu sorgen. Der Aufruf eines nicht-öffentlichen Teils in dieser Sitzung war entbehrlich.

[Weitere Informationen zu den Sitzungen erhalten Sie auf unserer Internetseite unter Ratsinformation]