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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 24/2024
Altendiez
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Bekanntmachung des Baulandumlegungsausschusses der Ortsgemeinde Altendiez: Am Hahnsfeld II, vorbereitende Arbeiten

Gemäß § 209 Baugesetzbuch (BauGB) in der jeweils geltenden Fassung über die vorbereitenden Arbeiten im Umlegungsverfahren „Am Hahnsfeld II“ in der Gemeinde Altendiez.

Für die Durchführung der Umlegung „Am Hahnsfeld II“ wird ab dem 26. Juni 2024 mit den Vermessungsarbeiten zur Einbringung der neuen Grenzmarken begonnen. Die Arbeiten werden voraussichtlich innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen sein.

Von den Arbeiten sind folgende Grundstücke betroffen:

Gemarkung: Altendiez [0755] Grundbuchamt: Diez

Flur: 2, Flurstücke Nr.: 33, 34, 35, 36/1, 36/2, 37, 38, 39, 41/5, 44/1, 46/A (Teilfläche aus 46/1), 48/A (Teilfläche aus 48), 49/A (Teilfläche aus 49), 50/A (Teilfläche aus 50), 51/A (Teilfläche aus 51), 52/A (Teilfläche aus 52), 57/A (Teilfläche aus 57/1), 71/A (Teilfläche aus 71/1), 74/1, 76, 77, 78, 79, 81/1, 82, 83, 84, 85, 89/1, 90/1, 92, 196/A (Teilfläche aus 196), 197/A (Teilfläche aus 197/1), 198

Den Beauftragten des Vermessungsbüros Hans Brost, Langgasse 9, 56357 Nochern ist nach § 209 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung das Recht eingeräumt, alle von der Umlegung betroffenen Grundstücke zum Zwecke der Vermessung und Abmarkung zu betreten.

Es wird gebeten, eingefriedete (verschlossene) Grundstücke offen zu halten. Die Arbeiten können auch ohne Anwesenheit der Eigentümer*innen und Besitzer*innen durchgeführt werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die vorbereitenden Maßnahmen im Umlegungsgebiet kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Monatsfrist beginnt zwei Wochen nach der öffentlichen

Der Widerspruch kann

1.

in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder

2.

schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde Altendiez,

Geschäftsstelle: Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg erhoben werden.

Westerburg, den 5. Juni 2024
Dr.-Ing. Gabriele Hückelheim
Vorsitzendes Mitglied des Umlegungsausschusses

Hinweise:

Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit der die Umlegung durchführenden Stelle finden Sie unter https://vermka-westerwald-taunus.rlp.de/wichtige-informationen/elektronische-kommunikation/.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann auch im Internet unter https://www.vgdiez.de eingesehen werden.