Aufgrund der seit längerem bestehenden FSC- bzw. PEFC-Zertifizierung musste schon in der Vergangenheit der Schutz u. a. von alten und toten Bäumen im Wald als wichtiger Lebensraum bedrohter Arten auch formal nachgewiesen werden.
Grundlage hierfür war bislang in den Forstverbänden Lahn-Aar und Lahn-Esterau das „Konzept Totholz“ vom 01.10.2011. Diese Vorschriften genügen heute nicht mehr den Anforderungen an die Biodiversität und die Artenvielfalt. Gegenwärtig ist für die Umsetzung der Forderung das sog. BAT-Konzept anzuwenden, welchem die Ortsgemeinde nun in TOP 2 zugestimmt hat. In gleichem Kontext stimmte der Rat der mittelfristigen Finanzplanung über 10 Jahre in Bezug auf den Gemeindewald zu und erkannte das durch eine Fachfirma erarbeitete Forsteinrichtungswerk an (TOP 3). In TOP 4 ging die Ortsbürgermeisterin zum Sachstand mit dem in der Gemeinde umzusetzenden Starkregenkonzept ein und fokussierte sich bei ihren Betrachtungen auf die Ziele der Maßnahme und deren Umsetzung. Im letzten öffentlichen Punkt der Sitzung hatten die Mitteilungen der Ortsbürgermeisterin und die Anfragen der Ratsmitglieder folgenden Inhalt: Die Einteilung der Wahlhelfer für die Kommunal- und Europawahlen vom 9. Juni; der Ablauf des Filmprojektes vom 09.-20. September 2024; die Vergabe des Brückenneubaus im Ort; den Termin mit der SGD Nord und dem Landesamt für Geologie und der Wasserbehörde vom 23.04.2024 sowie die Straßenschäden im Bereich der Brühlstraße. Im sich anschließenden nicht öffentlichen Teil der Sitzung wurde der Eintragung einer Grunddienstbarkeit bei gemeindeeigenen Grundstücken zum Zweck einer Hangsicherung, zugestimmt.
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