Der Stadtrat der Stadt Diez und die Gemeinderäte der Ortsgemeinden Altendiez, Aull, Balduinstein, Birlenbach, Charlottenberg, Cramberg, Dörnberg, Eppenrod, Geilnau, Gückingen, Hambach, Heistenbach, Hirschberg, Holzappel, Holzheim, Horhausen, Isselbach, Langenscheid, Laurenburg, Scheidt, Steinsberg und Wasenbach haben Beschlüsse für die Vorschlagslisten der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichtes Diez und den Strafkammern des Landgerichts Koblenz beschlossen.
Die Vorschlagslisten liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) während der allgemeinen Öffnungszeiten - nach vorheriger Terminvereinbarung - bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez, im Bürgerbüro aus. Außerdem werden die Listen durch Aushang am Gebäude der jeweiligen Stadt-/Gemeindeverwaltung zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 22.06.2023 bis 29.06.2023 öffentlich bekannt gemacht.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez, Zimmer 102 oder 103, Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.