Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 24.03.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Koblenz und das Amtsgericht Diez gefasst.
Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) während der allgemeinen Dienststunden - nach vorheriger Terminvereinbarung - bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez im Bürgerbüro sowie durch Aushang bei der Gemeindeverwaltung in der Zeit vom 22.06.2023 bis 29.06.2023
zu jedermanns Einsicht aus: Gleichzeitig sind diese Liste auf der Homepage der Verbandsgemeinde Diez unter www.vgdiez.de veröffentlicht.
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez, Zimmer 102 oder 103 während der allgemeinen Öffnungszeiten, Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.