Die Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, das form- und fristgerecht eingeladen wurde. Unter Bezugnahme auf den Schulentwicklungsplan der Verbandsgemeinde Diez wurde festgestellt, dass das Schulgebäude der Pestalozzischule nach den neuen Schulbaurichtlinien circa 1/3 kleiner ist als die eigentlich erforderliche Fläche. Außerdem entspricht das Gebäude nicht mehr den pädagogischen und baulichen Anforderungen, die man heute an ein Schulgebäude stellt, welches auch noch als Schwerpunktschule genutzt wird. Der Altbau der Pestalozzischule wurde im Jahr 1904 errichtet, der Mittelbau stammt aus 1940 und der Neubau wurde 1954 fertiggestellt. Für die konstante Zahl von 300 Schülern bietet die Fläche allein schon wegen des ab 2026 geltenden Rechtsanspruchs auf eine Ganztagsbetreuung zu wenig Platz. Aus den genannten Gründen heraus fasste der Ausschuss unter TOP 2 in der Sitzung den Empfehlungsbeschluss an den Verbandsgemeinderat, perspektivisch die Pestalozzischule an einem anderen Standort neu errichten zu wollen, und beauftragte die Verwaltung mit der Prüfung weiterer Schritte für die Realisierung des erforderlichen Schulneubaus. Anträge lagen unter TOP 3 keine vor. Die Mitteilungen der Bürgermeisterin und die Anfragen der Ratsmitglieder umfassten Informationen zu dem am 12.10.2021 in Kraft getretenen Ganztagsfördergesetz und zur Schulsozialarbeit. Hier ging die Vorsitzende auf die Auswirkungen der genannten Bereiche auf die hiesigen Schulstandorte ein und gab einen Einblick in die Förderung der beiden Maßnahmen mit Landes- und Bundesmitteln. In dem sich anschließenden nicht-öffentlichen Teil der Sitzung wurden keine Beschlüsse gefasst.
Der Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, das form- und fristgerecht eingeladen wurde. Vor Eintritt in die Tagesordnung verpflichtete der Vorsitzende die neuen Ausschussmitglieder Kerstin Fischer und Tobias Lotz gemäß § 30 Abs. 2 Satz 2 GemO durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten, insbesondere die Schweige- und Treuepflicht sowie die Pflicht zur Rücksicht auf das Gemeinwohl nach den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO). Während der TOP 2 bis 6 wurden nach vorangegangener Submission folgende Aufträge an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben:
Lieferung von Wasserleitungsmaterial für Unterhaltungs- und Erneuerungsarbeiten im Bereich der Wasserversorgung für das Jahr 2024/2025 (2)
Erneuerung der Außenfassade mit Wärmedämmverbundsystem einschließlich Verputzarbeiten im Rahmen der energetischen Sanierung der Häuser „In der Au 9 K und 9 L“ (ehemaliges Klärwärterhaus) (3)
Erneuerung der Fensteranlagen und Eingangstüren im Rahmen der energetischen Sanierung der Häuser „In der Au 9 K und 9 L“ (ehemaliges Klärwärterhaus) (4)
Erneuerung der Transportleitung von der Pumpstation Fachingen zum Hochbehälter Birlenbach (5)
Umlegung der Wasser- und Abwasserleitungen im Rahmen des Ersatzneubaus K25/ Lahnbrücke Balduinstein als Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landesbetrieb Mobilität Diez (6). Der TOP 7 beinhaltete den Vorratsbeschluss innerhalb der Kostenschätzung und der Wirtschaftsplanansätze im Kontext mit der Erschließung des Neubaugebietes „Im Bangert“ in der Ortsgemeinde Eppenrod für den Bereich der Kanalisation und der Wasserversorgung) als Gemeinschaftsmaßnahme mit der Ortsgemeinde Eppenrod eine Ausschreibung vornehmen zu dürfen und schließlich den Auftrag vergeben zu können. Anträge lagen unter TOP 8 keine vor. Während der Mitteilungen des Ersten Beigeordneten und den Anfragen der Ausschussmitglieder (9) wurde bekannt gegeben, dass die nächste Werkausschusssitzung am 25.09.2024 stattfinden wird. Der Aufruf eines nicht-öffentlichen Teils während dieser Sitzung war entbehrlich.
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