Sachverhalt:
Im Bereich der Flur 17, werden die Wegeparzellen Flurstücke 26 (Plan NR. Nr. 1 und 2, grün) in die landwirtschaftliche Nutzung übernommen. Als landespflegerische Kompensation werden die aktuell landwirtschaftlich genutzten Flächen Fl.-Flst. 17-28, 1a und Fl.-Flst. 13-5 2a(blau) angelegt.
Im Bereich der Flur 13, wird die Wegeparzelle Flurstücke 6 (Plan NR. Nr. 3, grün) in die landwirtschaftliche Nutzung übernommen. Als landespflegerische Kompensation wird die aktuell landwirtschaftlich genutzte Fläche Fl.-Flst. 17-25 (blau) angelegt.
Die vorgenannte Regelung hat Ihre Grundlage in einem hierfür geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Rhein-Lahn-Kreis als Untere Landespflegebehörde, der Ortsgemeinde Altendiez als Eigentümerin der Wegeparzellen und den jeweiligen Nutzern der landwirtschaftlichen Flächen. Sowie dem Ratsbeschluss vom 20.05.2025.
Wegeparzelle 1 entfällt und wird durch die Fläche 1a als Grünfläche kompensiert.
Wegeparzelle 2 entfällt und wird durch die Fläche 2a als Grünfläche kompensiert.
Wegeparzelle 3 entfällt und wird durch die Fläche 3a als Grünfläche kompensiert.