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DIEZeitung - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Diez
Ausgabe 25/2026
Charlottenberg
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Amtliche Bekanntmachungen

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

auf 210.490,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

auf 210.321,00 Euro

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag2

auf 169,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

auf 12.744,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

auf 0,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

auf 37.090,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

auf -37.090,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit3

auf 24.346,00 Euro.

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite

auf 0,00 Euro

verzinste Kredite

auf 0,00 Euro

zusammen

auf 0,00 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0,00 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 Euro.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 9.571,00 Euro.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A

auf 345 v. H.

- Grundsteuer B

auf 465 v. H.

- Gewerbesteuer

auf 400 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

40,00 Euro

- für den zweiten Hund

55,00 Euro

- für jeden weiteren Hund

75,00 Euro

- für den ersten gefährlichen Hund

500,00 Euro

- für den zweiten gefährlichen Hund

500,00 Euro

- für jeden weiteren gefährlichen Hund

500,00 Euro

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20.06.1995 (GVbl. S. 175) i.V.m. den hierzu erlassenen Satzungen werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

Für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses:

a)

Veranstaltungen

65,00 Euro

b)

Abgeltung der Nebenkosten durch eine Pauschale von

20,00 Euro (Oktober-April)

15,00 Euro (Mai-September)

c)

Ausleihen von Tischen und Stühlen

5,00 Euro/Tisch

1,50 Euro/Stuhl

d)

Trauerfeier Friedhofshalle

50,00 Euro

e)

Anbau Feuerwehrgerätehaus inkl. Toilettennutzung und Toilettenreinigung

35,00 Euro

Für die Reinigung des

a)

Dorfgemeinschaftshauses wird ein Betrag von

20,00 Euro

b)

Anbau Feuerwehrgerätehaus (Selbstreinigung möglich) ein Betrag von

20,00 Euro

erhoben.

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 688.542,73 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 688.577,73 Euro und zum 31.12.2026 688.746,73 Euro.

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500,00 Euro überschritten sind.

§ 9 Einzelveranschlagung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 Euro sind einzeln im Teilfinanzhaushalt oder in einer Investitionsübersicht darzustellen, ebenso solche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken.

§ 10 Straßenoberflächenentwässerung

Der Durchschnittssatz (= Einheitssatz) für einmalige Investitionskosten für die Straßenoberflächenentwässerung für Sammelleistungen ergibt sich aus der Satzung über die Festsetzung der Beitrags- und Gebührensätze für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung der Verbandsgemeinde Diez für das jeweilige Haushaltsjahr.

§ 11 Deckungsfähigkeit

Regelungen zu § 15 GemHVO (unechte Deckungsfähigkeit):

In Anwendung des § 15 Abs. 2 GemHVO wird folgender Deckungsvermerk festgelegt:

1.

Mehrerträge innerhalb eines Produktes berechtigen zu Mehraufwendungen in dem selbigen.

2.

Mehrerträge aus Steuern und Zuweisungen berechtigen zur Deckung daraus resultierender Umlageverpflichtungen.

Regelungen zu § 16 GemHVO (echte Deckungsfähigkeit):

1.

Die in § 16 Abs. 1 GemHVO geregelte Deckungsfähigkeit wird nicht eingeschränkt. Das bedeutet, innerhalb eines Teilhaushaltes können uneingeschränkt Minderaufwendungen für Mehraufwendungen verwandt werden.

2.

Nach § 16 Abs. 3 GemHVO werden Einsparungen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten zugunsten von Mehrauszahlungen solcher, sofern sie innerhalb eines Teilhaushaltes entstehen, für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

3.

Nach § 16 Abs. 4 GemHVO werden Ansätze für ordentliche Auszahlungen im Finanzhaushalt zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit für einseitig deckungsfähig erklärt, sofern sie innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes anfallen.

Charlottenberg, den 15.04.2026
Marco Vogt, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind mit Schreiben vom 09.03.2026 erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Donnerstag, dem 18.06.2026 bis Freitag, dem 26.06.2026 während der regulären Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, im Rathaus Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez, Zimmer 120 öffentlich aus.

Charlottenberg, den 15.04.2026
Marco Vogt, Ortsbürgermeister