Der Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Der Tagesordnungspunkt (TOP 2) beschäftigte sich mit dem hiesigen Forst, weil in Rheinland-Pfalz für Körperschaftswälder gem. dem Landeswaldgesetz (LWaldG) Betriebspläne, d. h. Forsteinrichtungswerke zu erstellen sind. Aufgrund dessen beschloss die Ortsgemeinde die Beauftragung eines Fachbüros, welches die Erarbeitung eines mittelfristigen Betriebsplans zum Stichtag 01.10.2023 gemäß § 7 LWaldG übernehmen soll (TOP 2). Aufgrund der Vorschriften zur flächendeckenden Einführung eines wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags durch den rheinland-pfälzischen Gesetzgeber erließ die Gemeinde unter TOP 3 die neu gefasste Straßenausbausatzung zur Einführung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen mit einem Gemeindeanteil von 30 %. Nachdem das Beteiligungsverfahren mit Auslegungsfrist und Veröffentlichung im Amtsblatt zur beabsichtigten Einziehung des Wirtschaftswegs Flur 8, Parzelle 18 abgeschlossen wurde, erließen die Gemeindevertreter während des TOP 4 die Satzung über die teilweise Einziehung der o. g. Flächen. Hierbei fanden die Vorschriften des § 22 GemO (Sonderinteresse) Anwendung. Der Zeitvertrag mit dem Titel: „Reparaturarbeiten an Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen“ zwischen der Verbandsgemeinde und dem beauftragten Bauunternehmen läuft aus. In TOP 5 beauftragte die Ortsgemeinde die Verbandsgemeinde, den Vertrag neu auszuschreiben und erkennt in dem gefassten Beschluss schon jetzt das Ergebnis der durchzuführenden Submission an. Der TOP 6 beinhaltete den Beitritt der Ortsgemeinde zum Kommunalen Klimapackt (KKP) Rheinland-Pfalz. Womit man sich vollends zu dem Ziel der Klimagasreduzierung auf Ebene der Ortsgemeinde bekennt und Maßnahmen im Sinne des Pakts umsetzen will. Im Rahmen des TOP 7 informierte der Ortsbürgermeister seine Ratskollegen im Sinne des § 33 Abs. 2 GemO über Vertragsbeziehungen, die die Ortsgemeinde mit ihren Arbeitnehmern, den Ratsmitgliedern, der Ortsbürgermeisterin bzw. dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten selbst geschlossen hat. Für die Ortsgemeinde Wasenbach wurde mitgeteilt, dass es solche Vereinbarungen oder Verträge nicht gäbe. Außerdem unterrichtete er unter TOP 8 Mitteilungen und Anfragen weiter darüber, dass die Ausgleichsfläche für den Beachvolleyballplatz beantragt wurde. Im sich anschließenden nicht-öffentlichen Teil der Sitzung wurde der Neuverpachtung eines Gemeindegrundstücks zugestimmt.
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