Gemäß § 36 Landesstraßengesetz (LStrG) für Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977, in der derzeit geltenden Fassung, und aufgrund des Beschlusses des Gemeinderats Hirschberg vom 03.04.2023 werden die nachstehend genannten Straßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
| Verkehrsanlage | Gemarkung | Flur | Flurstück/-e |
| Am Rödchen | Hirschberg | 16 | 31/16, 31/20 |
| Eppenroder Straße (B 417) Nebenanlagen | Hirschberg | 14 | 102/8 (tlw.), 102/9, 102/10 |
| In den Gärten | Hirschberg | 15 | 95/3, 126 |
| Kirchweg | Hirschberg | 15 | 109/1 |
| Waldstraße | Hirschberg | 15 | 5/4, 97 |
| Hirschberg | 16 | 29/16, 31/18 |
Ein unmaßstäblicher Lageplan, in der die gewidmeten Flächen mit dicker schwarzer Linie markiert sind, ist dieser Verfügung beigefügt und Bestandteil der Widmung.
Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 14 LStrG die Ortsgemeinde Hirschberg. Die Einstufung der Straßen erfolgt gemäß § 3 Satz 1 Nr. 3 a) LStrG jeweils als Gemeindestraße.
Diese Verfügung wird nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
Die Widmung und der Lageplan können während der Öffnungszeiten mit vorheriger Terminvereinbarung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 3. Stock, Zimmer D 03, 65582 Diez, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz zu erheben.
Hinweis: Die Bekanntmachung aus dem Amtsblatt Nr. 21 vom 24.05.2023 wird gleichzeitig aufgehoben.