Der 1. Beigeordnete als Vorsitzender begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, das form- und fristgerecht eingeladen wurde. Seiner anschließenden Bitte um Erweiterung und Anpassung der Tagesordnung wurde zugestimmt. Der TOP 2 beinhaltete den Beschluss, den Vorschlag der Verwaltung zur Verkehrsberuhigung und Entzerrung der Parksituation in der Waldstraße mit den angeregten Halteverboten anzunehmen und hierzu in die Feinplanung einzutreten, die wiederum dem Gemeindegremium vorgelegt werden wird. Anschließend wurde beschlossen, die Rechnung im Kontext mit der Risssanierung in der Ortsstraße und deren Konkretisierung anzuerkennen (TOP 3). Im Zusammenhang mit den Streitigkeiten des seinerzeit beauftragten Generalunternehmers zum Neubau des Horts wurde der Ortsbürgermeister beauftragt, gemeinsam mit einem Rechtsbeistand, den Klageweg zu beschreiten (TOP 4). In TOP 5 erteilte die Gemeinde ihr Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für ein geplantes Bauvorhaben. Für die am 28. August in der Gemeinde stattfindende konstituierende Sitzung wegen der Kommunalwahlen vom 9. Juni gab der Vorsitzende ein Anschreiben der Verbandsgemeindeverwaltung zur Kenntnis. Daraufhin bestätigte der Rat die Durchführung der Sitzung in der Lahnblickhalle an dem genannten Termin durch einen einstimmigen Beschluss. Die Mitteilungen des Vorsitzenden und die Anfragen der Ratsmitglieder wurden unter TOP 8 aufgerufen. In TOP 9 stimmte der Rat der mittelfristigen Finanzplanung über 10 Jahre in Bezug auf den Gemeindewald zu und erkannte das durch eine Fachfirma erarbeitete Forsteinrichtungswerk an. Im sich anschließenden nicht-öffentlichen Teil der Sitzung wurde einer Vertragsänderung hinsichtlich der Mieteinnahmen und der Mietverlängerung für einen Funkturm zugestimmt.
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