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DIEZeitung - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Diez
Ausgabe 26/2026
Nachrichten anderer Behörden
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Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises

Die Verbandsversammlung hat am 14. April 2026 auf Grund des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in Verbindung mit den §§ 95 ff Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der zur Zeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Prüfung und Genehmigung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier als Aufsichtsbehörde hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  145.258 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  145.258 €

Jahresüberschuss  —  0,00 €

2. im Finanzhaushalt 

Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen  —  11.377 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  0 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  0 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit  —  0 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit  —  0 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden für das Haushaltsjahr 2026 nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden für das Haushaltsjahr 2026 nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf: 4.800 €

§ 5 Umlage

Die Verbandsumlage wird nach § 8 der Verbandsordnung erhoben.

Nachrichtlich: Umlagesoll kommunale Verbandsmitglieder 2025: je 45.415 €

Umlagesoll kommunale Verbandsmitglieder 2026: je 34.926 €

Umlagesoll Staatsbad GmbH 2025: 3.200 €

Umlagesoll Staatsbad GmbH 2026: 3.000 €

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024:  — 347.626 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2025:  — 368.419 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2026:  — 368.419 €

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen

und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 15.000 Euro überschritten sind.

Bad Ems, den 15.06.2026
Zweckverband Schloss Balmoral Bad Ems
gez. Jörg Denninghoff, Verbandsvorsteher

II. Der Haushaltsplan des „Zweckverband Schloss Balmoral Bad Ems" für das Haushaltsjahr 2026 liegt an 7 Werktagen, vom Tage nach der Bekanntmachung an, in Zimmer 225 der Kreisverwaltung in Bad Ems, Insel Silberau 1, während der Dienstzeit montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

III. Nach § 7 KomZG i. V. m. § 24 Abs. 6 GemO ist eine Verletzung der Bestimmungen über

a)

Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

b)

die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen der Verbandsversammlung (§ 34 GemO)

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter der Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises als geschäftsführende Stelle für den Zweckverband geltend gemacht worden ist.

Bad Ems, 15.06.2026
„Zweckverband Schloss Balmoral Bad Ems"
gez. Jörg Denninghoff, Verbandsvorsteher